Kranke dürfen immer zu Hause bleiben
Ganz so einfach ist das nicht, sagt Arbeitsrechtsexpertin Kati Kunze von der Kanzlei Steinkühler in Berlin: "Das ist nur der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer mit gebrochenem Fuß seine Arbeitsleistung erbringen, wenn sie sitzend zu erfolgen hat."