23.12.2011, 14:53 Uhr | Özkan Canel Altintop, t-online.de
Banken berechnen ihren Kunden für den Abschluss von Krediten häufig Bearbeitungsgebühren. Inzwischen haben aber acht Oberlandesgerichte die Kosten für unwirksam erklärt. Die Bearbeitung eines Kredits sei keine Dienstleistung für den Kunden, argumentieren die Gerichte, sondern liege im eigenen Interesse der Bank. Dafür dürfe die Bank nicht extra kassieren, schreibt die "Stiftung Warentest" in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest".
In den vergangenen drei Jahren hätten Banken Ratenkredite von mehr als 200 Milliarden Euro vergeben – einen großen Teil davon mit einer Bearbeitungsgebühr von meist zwei bis 3,5 Prozent. Auch bei Immobilienkrediten verlangen einige Banken Gebühren von 0,5 bis 1 Prozent. Für ein Immobiliendarlehen von 200.000 Euro können so 2000 Euro unnötige Gebühren anfallen.
Verbraucher sollten daher prüfen, ob sie in der Vergangenheit Kreditgebühren gezahlt haben. Diese Gebühren können formlos zurückgefordert werden. Wer die Gebühr im Jahr 2008 gezahlt hat, sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahr handeln, um keine Verjährung des Anspruchs zu riskieren. Denn die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, schreibt die "Stiftung Warentest" in ihre neuen Ausgabe.
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Verbraucher können auch bei neuen Verträgen Bearbeitungsgebühren vermeiden. Eine gezielte Prüfung kann helfen. So kassieren Branchengrößen wie Postbank, Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, Santander Bank, Norisbank und Readybank weiter. Hier weisen die Institute darauf hin, dass mit den Gebühren die Kosten bis zum Abschluss eines Kredits abgedeckt werden und daher die Kosten vom Kredit getrennt gesehen werden müssen.
Daher weigern sich viele Banken, ihren Kunden die Gebühren zu erstatten. Doch damit könnte bald Schluss sein. Denn im kommenden Jahr entscheidet der Bundesgerichtshof endgültig, ob die Gebühr zulässig ist.
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Quelle: t-online.de
S. schrieb:
am 20. Januar 2012 um 23:28:00
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Stach
Ich glaube nicht, dass es zu einem BGH Urteil im nächsten Jahr kommen wird. Dazu haben die Banken aus dem letzten Jahr sicherlich
gelernt. Wie bei Kredit-Geld-zurueck.de zu lesen ist, können Millionen von Vebrauchern ihre Beiträge zur Restschuldversicherung zurückfordern. Es wird auch Zeit, dass dieser Gebührenflut ein Ende gesetzt wird.
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Mephisto schrieb:
am 13. Dezember 2011 um 15:28:10
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Endgültige Entscheidung
des Bundesgerichtshofs in 2012. Somit ist der Ausgang noch offen. Am Ende ist es doch wieder nur Theorie-Blabla
genauso wie vor ein paar Jahren bei den Abschlussgebühren eines Bausparers. Das verlief auch im Sande. Es spült nur Euros in die Taschen der Anwälte. Erst die Rückzahlung in Aussicht stellen und dann: April - April. Leute - habt ihr schon mal erlebt, dass den Banken wirklich ernstaft auf die Pfoten geklopft wurde?
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Atanar schrieb:
am 13. Dezember 2011 um 14:42:40
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@Juttadoris
heb Sie die Quittungen gut auf ... wenn der BGH naechstes Jahr richtig entscheidet trägt die Bank sogar die Rechtsanwaltskosten
... nur so als Tipp ..
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