20.11.2009, 11:32 Uhr | dpa
Teewurst kann zum Grund für die Kündigung werden. (Foto: Imago)
Die Caritas in Hannover hat eine schwerbehinderte Pflegehelferin entlassen, weil sie eine Portion Teewurst aus der Heimküche gegessen hat. Die Körperbehinderte werde gegen ihre fristlose Kündigung klagen, teilte das Arbeitsgericht Hannover mit. Der Wohlfahrtsverband Caritas organisiert die soziale Arbeit der katholischen Kirche in Deutschland.
Die Mitarbeiterin habe die Wurst gegessen, obwohl die Caritas verboten habe, dass das Personal sich in der Küche des Heimes selber bedient. Der Vorwurf an sich sei unstrittig, erklärte der Anwalt des Heimbetreibers. Obwohl die Wurst nur einen geringen Wert habe, sei das Verhalten der Pflegerin nicht akzeptabel. Auch Bewohner der Senioreneinrichtung hätten beobachten können, dass die Frau sich bei den eigentlich für die Bewohner bestimmten Lebensmitteln bediente. Das Gericht verhandelt am 1. Dezember über den Fall.
Kündigungen im Streit um geringe Werte haben in den vergangenen Monaten mehrfach für Aufsehen gesorgt. Am bekanntesten ist der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos entlassen wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.
dpa
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Acht Flaschen 2007er San Martino plus Dekanter jetzt für nur 49,- € statt 78,10 €. von Hawesko
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
24,6 cm Tablet-PC mit Android 4.0, 1 GHz Prozessor inkl. Ledertasche für nur 229,- €. bei euronics
Für einen klaren Durchblick: Lese-
brillen, Komplettbrillen u.v.m. zu top Preisen! bei optikplus.de