22.09.2009, 11:28 Uhr | AP/dpa
Maultaschen, garniert mit Schnittlauch und geschmolzenen Zwiebeln (Foto: Stefan Puchner dpa/lsw)
Wegen ein paar übriggebliebener Maultauschen hat eine Altenpflegerin aus Konstanz ihren Job verloren. Sie war von ihrem Arbeitgeber im April nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Stücke der schwäbischen Nudelspezialität für den eigenen Verzehr mit nach Hause genommen hatte. Die 58-Jährige hat jetzt vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell um ihren Arbeitsplatz gekämpft.
Es habe sich um übriggebliebenes Essen gehandelt, das sonst vernichtet worden wäre, betonte die Pflegerin zu ihrer Verteidigung. Sie gab Hektik und Hunger nach einem langen Arbeitstag als Grund an. Zudem hätten auch andere Beschäftigte schon Essen mit nach Hause genommen. Der Träger des Heims, die Konstanzer Spitalstiftung, sprach dagegen von einem Diebstahl, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe. Essensreste müssten grundsätzlich zurück in die Küche gebracht und dürften nicht vom Personal verzehrt werden. Die Pflegerin habe sechs Maultaschen mitgenommen.
Richterin Sabine Adam sagte, es gehe hier nicht um den materiellen Wert der gefüllten Teigtaschen. Grundsätzlich rechtfertige so eine Handlung laut Bundesarbeitsgericht eine fristlose Kündigung, allerdings müssten die näheren Umstände geprüft werden.
Der Tatbestand der aus der Verpflegung entnommenen Maultaschen war von keiner Seite bestritten. Gestritten wurde um Motive und die Verhältnismäßigkeit. Die Mitarbeiterin schwieg in der Verhandlung und ließ ihren Anwalt sprechen. Der meinte, man solle die Kirche im Dorf lassen: "Die Maultaschen wären im Müll gelandet." Bei der langen Beschäftigungsdauer hätte es nach dem Maultaschen-Klaus auch eine Abmahnung getan.
Der nur vorsichtig vorgetragene Verdacht, eine teure ältere Mitarbeiterin los werden zu wollen, wurde von dem Stiftungsvertreter vehement bestritten. Schließlich habe man mit der Pflegerin sogar einen Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen.
Der Träger hatte der 58-Jährigen 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Eine Gütetermin war zunächst gescheitert. Das Gericht schlug nach einer mündlichen Verhandlung und der Anhörung mehrerer Zeugen eine Erhöhung der Abfindung auf 25.000 Euro vor. Inzwischen hat die Frau den Vergleich abgelehnt. Das Arbeitsgericht Radolfzell wird daher den Fall am 16. Oktober aufnehmen und ein Urteil verkünden.
Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt, darunter der Fall der Berliner Kassiererin "Emmely", der wegen des angeblichen Diebstahls eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt wurde. Hier wird das Bundesarbeitsgericht endgültig entscheiden. In Friedrichshafen am Bodensee wurde am Jahresanfang einer Bäckerei- Verkäuferin gekündigt, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten. In diesem Fall wurde die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.
AP/dpa
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