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Kündigung: Gericht kippt Entlassung wegen Elektroschrotts

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Gefeuert wegen Elektroschrott: Gericht kippt Rauswurf

19.11.2010, 11:50 Uhr | t-online.de/business

Auch wer Schrott aus der Firma entwendet, kann Ärger bekommen. (Foto: Imago)

Auch wer Schrott aus der Firma entwendet, kann Ärger bekommen. (Foto: Imago)

Wer Firmeneigentum nach Hause mitnimmt, riskiert normalerweise den Job - ganz gleich, ob es sich dabei um teure oder wertlose Dinge handelt. In diesem Sinne wurde auch der Mitarbeiter eines Betriebshofes fristlos gefeuert - weil er nach Ansicht seines Arbeitgebers Elektroschrott "geklaut" hatte. Eine zu harte Maßnahme, entschied jetzt das Arbeitsgericht Düsseldorf (AZ 6 Ca 4830/10) - und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Streit um Schrott vom Betriebshof

Der Mann war seit 28 Jahren bei einem Betriebshof in Langenfeld bei Düsseldorf beschäftigt. Sein Arbeitgeber präsentierte ihm die Kündigung, weil er vermeintlich Computer und andere Geräte - besagten Elektroschrott - an sich genommen hatte. Es habe sich dabei um von der Stadt eingesammelten Elektronikmüll gehandelt, der normalerweise an ein Recycling-Unternehmen weitergegeben wird - also für die Stadt keinen Wert darstelle, erklärte Katja Buschkröger, Richterin am Arbeitsgericht, gegenüber t-online.de/business.

Ordentliche Kündigung nicht mehr möglich

Regulär war der Mann demnach aufgrund tariflicher Regelungen für den öffentlichen Dienst nicht mehr kündbar. Doch auch die fristlose Entlassung stuften die Düsseldorfer Richter als nicht zulässig ein. Ein Grund: Es bestand für die Angestellten kein direktes Verbot, Schrott mitzunehmen. Zugunsten des entlassenen Mitarbeiters wertete das Gericht vor allem dessen langjährige Betriebszugehörigkeit.

Verhalten nicht schwerwiegend genug für Rauswurf

In dem Fall sei sein Verhalten nicht schwerwiegend genug gewesen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, so die Richter. Sie befanden den sofortigen Rauswurf außerdem als fraglich, da der "geklaute" Schrott keinen Wert darstellte. Seinen Job hat der Arbeitnehmer damit aber noch nicht wieder zurück: Die Stadt Langenfeld erwägt Meldungen der regionalen Medien zufolge, gegen das Urteil Berufung einzulegen.


Quelle: T-Online

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