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Kündigung: Moskauer Firma will Frauen mit Schwangerschaftsabbrüchen entlassen

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Firma will Frauen mit Abtreibungen entlassen

13.08.2010, 10:16 Uhr | AFP / t-online.de/business

Kündigung wegen Schwangerschaftsabbruch? (Foto: Imago)

Kündigung wegen Schwangerschaftsabbruch? (Foto: Imago)

In Unternehmen der freien Wirtschaft sollte die Religion eigentlich keine Rolle spielen. Eine Moskauer Molkerei sieht das offensichtlich anders: Das Unternehmen will künftig keine Frau mehr beschäftigen, die eine Schwangerschaft abgebrochen hat.

Russisch-orthodoxer Verhaltenskatalog für Mitarbeiter

Der Hintergrund: Die Molkerei plant, einen russisch-orthodoxen Verhaltenskatalog für seine Angestellten zu erlassen. "Eine Abtreibung ist Mord. Wir wollen nicht mit Mördern zusammen arbeiten", erklärte der Chef von Russkoe Moloko, Wassili Boiko-Weliki, dem Rundfunksender Moskauer Echo.

Damit nicht genug: Auch Mitarbeiter, die zwar standesamtlich, aber nicht kirchlich geheiratet haben, sollen demnach die Kündigung erhalten. "Es ist für jemanden, der getauft ist, nicht normal, dass er seine Heirat standesamtlich eintragen lässt, aber nicht religiös", so Boiko-Weliki. Er setzte den Angestellten bis Mitte Oktober eine Frist, die kirchliche Trauung nachzuholen.

Auch Beschäftigte anderer Glaubensrichtungen betroffen

Für die Mitarbeiter des Unternehmens soll künftig zudem eine Einweisung in die "Grundlagen der orthodoxen Kultur" Pflicht sein, auch wenn sie einer anderen Glaubensrichtung angehören. Die russisch-orthodoxe Kirche erhält seit dem Zerfall der Sowjetunion bedeutend mehr Zulauf.

In Deutschland würde der Firmenlenker mit seinem Vorhaben hart an die Grenzen seiner Weisungsbefugnis als Arbeitgeber stoßen. Grundsätzlich müsse der Grund für eine Kündigung mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, erklärt Kati Kunze, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steinkühler in Berlin gegenüber t-online.de/business. Ein Schwangerschaftsabbruch jedoch sei ein außerbetrieblicher Grund - und damit nicht relevant. Auch dürfe der Arbeitgeber keine Richtlinien für den Betrieb aufstellen, die ins Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter eingreifen, betont die Expertin.

Richtlinien dürfen Persönlichkeitsrecht nicht verletzen

Ob Mitarbeiterinnen beispielsweise einen Schwangerschaftsabbruch hatten oder kirchlich verheiratet sind, geht deutsche Chefs nichts an. Schon die Frage nach einer Schwangerschaft ist laut dem deutschen Arbeitsrecht in einem Vorstellungsgespräch tabu. Dasselbe gilt selbstverständlich für die Frage nach einer Abtreibung.


AFP / t-online.de/business  

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