22.10.2009, 07:47 Uhr | dpa-AFX / t-online.de/business
Auch gebrauchte Umzugskartons sind Eigentum des Chefs. (Foto: Imago)
Nach Frikadellen und Maultaschen jetzt alte Umzugskartons: Erneut hat ein Mann wegen eines vermeintlichen Bagatelldeliktes seinen Job verloren. Dem 50-Jährigen war gekündigt worden, nachdem er eine größere Menge gebrauchte Kartons seines Unternehmens aus Trossingen (Baden-Württemberg) für den Umzug seiner Tochter mit nach Hause genommen hatte. Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen entschied jetzt, dass die Kündigung rechtens war.
In einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen einigten sich beide Parteien nach Angaben des Südwestrundfunks (SWR) darauf, die Kündigung gegen eine Abfindung von 6000 Euro aufrechtzuerhalten.
Der 50 Jahre alte Trossinger war nach 27 Jahren im Betrieb von einer Überwachungskamera gefilmt worden, als er die Kartons einpackte. Die Firma sah dies als Diebstahl an und kündigte dem Mann fristlos. Dagegen zog der Mitarbeiter vors Arbeitsgericht - erfolglos. Er habe geglaubt, die Kartons würden nicht mehr gebraucht, sagte der Mann nach SWR-Angaben.
Der Vorsitzende der Kammer in Villingen-Schwenningen betonte, der Wert eines gestohlenen Gegenstandes spiele keine Rolle für eine Kündigung. Entscheidend sei der entstandene Vertrauensbruch. Richter Wolfgang Gundel vom Arbeitsgericht Freiburg erklärte gegenüber t-online.de/business, eine Rolle habe zudem gespielt, dass der Mann der Aufforderung, die Kartons zurückzugeben, nur teilweise nachgekommen war.
Erst in der vergangenen Woche hatte ein Gericht in Radolfzell am Bodensee entschieden, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims nach dem Diebstahl mehrerer Maultaschen zu Recht entlassen worden ist. Der Anwalt der Frau hat inzwischen angekündigt, seine Mandantin werde wahrscheinlich Berufung gegen das Urteil einlegen.
dpa-AFX / t-online.de/business
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