21.12.2009, 09:37 Uhr | dpa
Kündigungen wegen Bagatellvergehen sind umstritten. (Foto: Imago)
Nachdem die Fälle von Kündigungen wegen Bagatell-Diebstählen zunehmen, will die SPD Konsequenzen ziehen und solche Entlassungen per Gesetz verbieten lassen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kündigte dazu in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf an.
"Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen", sagte die SPD-Politikerin. Erst im Wiederholungsfall dürfe eine Kündigung in Betracht kommen. Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.
dpa
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