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Kündigungsstreit um Büroroman beendet

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Kündigungsstreit um Büroroman beendet

15.07.2011, 14:12 Uhr | t-online.de, sia

Büroanekdoten in Buchform? Das findet nicht jeder Chef in Ordnung  (Foto: Archiv)

Büroanekdoten in Buchform? Das findet nicht jeder Chef in Ordnung (Foto: Archiv)

Wer Anekdoten aus dem täglichen Arbeitsleben in Buchform der Öffentlichkeit preisgibt, kann sich damit ziemlichen Ärger mit dem Chef einhandeln. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hat jetzt den ungewöhnlichen Fall eines Sachbearbeiters verhandelt, den sein Arbeitgeber entließ, weil er einen "Büroroman" verfasst hatte. Das geht zu weit, entschieden die Richter. Wir erläutern Ihnen das Urteil.

Arbeitgeber: Buch stört Betriebsfrieden

In seinem Buch mit dem Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" hatte sich der 51 Jahre alte Mann nach Ansicht des Arbeitsgebers - ein Küchenhersteller in Löhne (Kreis Herford) - in beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Weise über seine Kollegen geäußert. Durch den Roman sei der Betriebsfrieden erheblich gestört worden, erklärte das Unternehmen.

Der Roman ist aus der Perspektive des Ich-Erzählers "Jockel Beck" geschrieben. Im Buch wird dem dort so genannten Arbeitnehmer "Hannes" unterstellt, dieser konsumiere Rauschmittel ("hat alles geraucht, was ihm vor die Tüte kam"). Über die Arbeitnehmerin "Fatma" heißt es, sie "erfülle so manches Klischee, was man allgemein von Türken pflegt: ihre krasse Nutzung der deutschen Sprache und auch ihr aufschäumendes Temperament. Leider steht ihr Intellekt genau diametral zu ihrer Körbchengröße".

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Hobbyautor erhält Kündigung

Der Junior-Chef "Horst" wird im Buch folgendermaßen beschrieben: "Er ist ein Feigling! Er hat nicht die Eier, jemandem persönlich gegenüberzutreten, dafür schickt er seine Lakaien." Der Mitarbeiter bot sein Werk Ende Oktober 2010 während der Arbeitszeit Kollegen zum Kauf an. Im November 2010 erhielt der Mann, der seit 1998 für das Unternehmen tätig war, die fristlose Kündigung.

Sachbearbeiter siegt in erster Instanz

Der Sachbearbeiter wehrte sich gegen die Entlassung. Er berief sich auf die Freiheit der Kunst und betonte, dass es sich um einen fiktiven Roman handele. Mit Erfolg: In erster Instanz gab das Arbeitsgericht Herford seiner Kündigungsschutzklage statt (Az.: 2 Ca 1394/10). Die Veröffentlichung des Romans sei kein ausreichender Grund für eine fristlose Entlassung.

Kein Verstoß gegen Arbeitspflicht

Eine außerordentliche Kündigung käme bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis in Betracht - den Roman habe der Mann aber in seiner Freizeit geschrieben. Das gelte selbst, wenn der Gekündigte sich der Firmenleitung zufolge lange Zeit am Arbeitsplatz Notizen für sein Buch gemacht habe.

Richter werten Buch als Fiktion

Auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kollegen hatte das Gericht in Herford nicht festgestellt. Die Kunstfreiheit schließe nach dem Bundesverfassungsgesetz das Recht zur Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit mit ein. Das Buch des Entlassenen sei, wie im Vorspann ausgeführt, Fiktion und kein Tagebuch.

Der Hobbyromancier habe keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und auch nicht in unzumutbarer Weise den Betriebsfrieden gestört. "Störungen" im betrieblichen Frieden seien hinzunehmen, wenn diese auf Überinterpretation beruhten, hatte das Herforder Gericht betont. Damit wollte sich das Unternehmen jedoch nicht zufrieden geben und hatte Berufung einlegte, so dass der Fall vor dem Hammer LAG landete.

Berufung abgewiesen

Die Landesarbeitsrichter bestätigten das Urteil der Kollegen und schmetterten die Berufung des Arbeitgebers ab (Az.: 13 Sa 436/11). Sie sahen eine angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an wie der Arbeitgeber. Der Romanschreiber könne sich auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst berufen. Die Revision ließ das Gericht allerdings zu.


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Kommentare (31)

zum Forum

Thema: "Kündigungsstreit um Büroroman beendet"

Werner schrieb: am 17. Juli 2011 um 14:44:12
(0) (0) Roman
ich sollte auch mal ein Buch schreiben. Nach 14 Jahren im Einzelhandel ist da genug Stoff zusammen gekommen

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Didi schrieb: am 16. Juli 2011 um 10:48:21
(0) (0) Büroalltag
Also manchmal könnte ich über meinen Büroalltag auch einen Roman schreiben. Nur ob es auch ein Buch wird, was viele lesen
wollen? Eine Tagesseife vielleicht.
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juttadoris schrieb: am 15. Juli 2011 um 22:34:48
(0) (0) Kündigungsstreit
Fakt ist, da der Mann bewusst bekannt werden wollte, kennt ihn nat. jetzt jeder Personalchef, der wird mit Sicherheit
nirgendwo mehr einen Job bekommen, denn das seine Tage bei der Fa. gezählt sind, ist doch klar,da werden schon die auch betroffenen Mitarbeiter für sorgen, gut so.
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