04.06.2010, 13:40 Uhr
Private Unfallversicherungen decken nicht nur die akuten Folgen eines Unfalls im Sinne einer finanziellen Entschädigung bei permanenter Beeinträchtigung körperlicher und/oder geistiger Leistungsfähigkeit (Invalidität) ab. Aber nicht nur das: In vielen Fällen beinhalten sie auch eine Kurbeihilfe. Diese kann eine beitragsfreie Leistung sein, die in das Basis-Versicherungspaket integriert ist; oder aber sie gehört zu den freiwillig hinzu zu versichernden Leistungen. In jedem Fall ist die Kurbeihilfe eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung, deren Bewilligungsrahmen von Seiten der Versicherungsgesellschaft genau definiert ist. Vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte man sich daher genau informieren, ob diese eine Kurbeihilfe beinhaltet und zu welchen Konditionen.
Um eine Kurbeihilfe zu erhalten, muss der Versicherte in einem Zeitraum von präzise drei Jahren nach dem Tag des versicherten Unfalls die Kur durchgeführt haben. Sie muss zudem in einem zusammenhängenden Zeitraum von zumindest drei Wochen durchgeführt worden sein. Die medizinische Notwendigkeit sowohl als auch der Zusammenhang mit dem unter die Vertragslaufzeit fallenden Unfall muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Fast immer ist es so, dass je Unfall nur eine Kurbeihilfe ausbezahlt wird. Allerdings kann diese unter Umständen auch für ambulante oder teil-stationäre Reha-Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Dies sollte mit der Versicherungsgesellschaft vor Inanspruchnahme der Reha-Maßnahme schriftlich fixiert werden.
Die Höhe der Kurbeihilfe richtet sich nach der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Sie kann entweder durch eine Pauschalabrechnung ausbezahlt werden, die sich nach der Länge der Kur richtet, und ohne Einzelkostennachweis ausbezahlt wird. Oder die Kurbeihilfe wird auf der Basis der tatsächlich angefallenen Kosten berechnet; meist liegt der in diesem Zusammenhang bewilligte Höchstbetrag über dem der Pauschalbeträge. Hier ist es wichtig, alle anfallenden Belege aufzuheben, beziehungsweise direkt an die Versicherung schicken zu lassen. Sollten mehrere Kuraufenthalte auf Grund desselben Unfalls stattgefunden haben, werden diese meist addiert.
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Quelle: t-online.de
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