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Jung: Kurzarbeit-Regelung um 18 Monate verlängern
23.11.2009, 10:37 Uhr | dpa, AFP
Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU). (Foto: ddp) Bundesarbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) will die Kurzarbeitergeld-Regelungen um anderthalb Jahre verlängern. Zur Begründung verwies Jung auf die anhaltenden Probleme vieler Betriebe: "Wir sind noch nicht durch das Tal", sagte er bei der Bundesversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU (KPV) in Mainz. Er werde dem Kabinett vorschlagen, die Antragsfrist über das Jahresende hinaus zu verlängern, damit das Kurzarbeitergeld in Deutschland in dieser Form noch 18 Monate lang gezahlt werden könne.
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24 statt sechs Monate Kurzarbeit
Nach geltendem Recht gibt es das "Kurzarbeitergeld plus" zu den günstigeren Konditionen für 24 Monate nur, wenn dies bis Jahresende angemeldet wird. Diese Frist soll verlängert werden, sonst würde die alte Regelung greifen, nach der nur sechs Monate Kurzarbeitergeld gezahlt wird.
Jung gegen Mindestlohn
Jung sprach sich zugleich dafür aus, die Regelungen für befristete Arbeitsverträge zu lockern. Die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne lehnte er strikt ab. Dies sei der falsche Weg für den
Arbeitsmarkt. "Der Staat soll sich aus Lohnfestsetzungen heraushalten, dies ist Sache der Tarifautonomie", sagte der Arbeitsminister vor rund 200 Unions- Kommunalpolitikern in der Mainzer Rheingoldhalle.
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Diskussion über 28-Stunden-Woche
Jung sprach sich indes gegen den den Vorschlag aus, Arbeitszeitverkürzungen von bis zu 28-Stunden-Woche mit staatlicher Hilfe zu ermöglichen. "Das Ministerium unterstützt diesen Vorstoß nicht", sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums dem Nachrichtenmagazin "Spiegel".
IG Metall will Neuregelung
Die IG Metall hat den Angaben zufolge für die anstehende Tarifrunde in der Metallindustrie den Vorschlag gemacht, dass Betriebe in Not vorübergehend die 28-Stunden-Woche einführen dürfen. Dabei sollen für einen Teil der wegfallenden Stunden 25 Prozent des Lohns weitergezahlt werden. Im Gegenzug soll der Staat diesen teilweisen Lohnausgleich von Abgaben und Steuern freistellen. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall reagierte positiv auf den Vorschlag.
Neue Regelungen für Jobcenter
Der Arbeitsminister kündigte an, bis Weihnachten gemeinsam mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den 69 sogenannten Optionskommunen zu vereinbaren, wie die Zusammenarbeit in den Jobcentern künftig gestaltet werden könne. Es sollten zügig die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die bestehenden Optionskommunen eine Zukunft haben. Er wünsche sich grundsätzlich "mehr Freiraum für Optionskommunen", dafür sei jedoch eine Verfassungsänderung möglich.
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Quelle: AFP
, dpa
, t-online.de