03.03.2011, 17:18 Uhr | Manja Greß, dpa-tmn / t-online.de/business, sia
Wer es beim Tratschen übertreibt, kann schnell Schaden anrichten. (Foto: imago)
"Hast du die Mayer gesehen?" "Und was Kollege Müller schon wieder gemacht hat!" - Lästern kann richtig spannend sein, soll sogar Stress abbauen - und fast jeder hat sich schon einmal am Klatsch über den Chef oder Kollegen beteiligt. Doch der fröhliche Tratsch in der Kaffeeküche kann schnell großen Schaden anrichten. Wir erläutern Ihnen, wie weit der Flurfunk am Arbeitsplatz gehen darf und an welche Regeln Sie sich halten sollten.
Gerade das Privatleben der lieben Kollegen finden viele Menschen äußerst spannend. Die Faszination für intime Details aus dem Alltag anderer erklärt Psychologe Manuel Tusch aus Köln: "Man erfährt Neuigkeiten und ist stets auf dem aktuellen Stand." Tratsch biete eine willkommene Abwechslung und bringe außerdem Leichtigkeit ins Leben.
Der Begriff Tratsch sei aber sehr negativ besetzt. Dabei gebe es durchaus spannende, positive und wertschätzende Tratschthemen, an denen man sich erfreuen und aufbauen kann - zum Beispiel, wenn sich die nette Kollegin endlich von ihrem fremdgehenden Freund getrennt hat oder eine Freundin Witziges aus dem Büro erzählt.
Grundsätzlich sollte das Gerede aber niemandem schaden. "Wichtig ist, immer eine Wertschätzung demjenigen gegenüber zu verspüren, über den getratscht wird", rät Tusch. Neben Krankheiten und schweren Lebenskrisen gehören Details zur Sexualität zu den Tabuthemen beim Tratsch, warnt Verena Wriedt, Moderatorin eines TV-Boulevard-Magazins. Wird ein Mensch zum Beispiel von anderen als homosexuell geoutet, sei eine Grenze überschritten.
Okay sei dagegen alles, was den Tatsachen entspricht und nicht vertraulich ist, betont Tusch. Werden gezielt Halb- oder gar Unwahrheiten verbreitet, könne aus Klatsch sehr schnell Verleumdung werden. Außerdem sollte jeder darauf achten, mit wem er tratscht: "Ein gewisses Vertrauensverhältnis sollte vorhanden sein, um sichergehen zu können, dass unter dem Siegel der Verschwiegenheit Erzähltes nicht unkontrolliert weitergetragen wird."
"Ob privat oder im Job - ein Gerücht ist Futter für die Seele. Für Menschen, die mit ihrer eigenen Situation unzufrieden sind, ist Lästern oft ein Ventil, um angestauten Ärger loszuwerden", erläutert Jürgen Hesse vom Büro für Berufsstrategie in Berlin. Er empfiehlt aber, der eigenen Sensationslust nicht uneingeschränkt nachzugeben. Die Verbreitung von Gerüchten könne sich schnell zu einer Form von Mobbing ausweiten.
Wer in eine Lästerrunde gerät, müsse aber nicht umgehend den Raum verlassen. "Das kommt bei den Kollegen nicht gut an. Außerdem geht einem so der Informationsvorsprung verloren. Schließlich kann es in den Gesprächen auch mal um Dinge gehen, die das Unternehmen betreffen", sagt der Job-Coach.
Er rät zum goldenen Mittelweg: "Man sollte dem tratschenden Kollegen positiv begegnen, ihn bei seinen Lästereien aber nicht bestärken." Hesse warnt außerdem davor, sich an der Weiterverbreitung von Gerüchten zu beteiligen. Besser sei, neutral-passiv zu bleiben: Die Äußerung von Mitgefühl für die betreffende Person lasse Tratsch-Tanten bisweilen schnell verstummen.
Und was, wenn man selbst Opfer von Klatsch und Trasch wird? Manuel Tusch rät, zunächst in Erfahrung zu bringen, worum es geht und wer an der Tratscherei beteiligt ist. Am besten sei es, auf die Person zuzugehen und sie höflich, aber bestimmt mit der Angelegenheit zu konfrontieren. Bewährt habe sich die sogenannte Ich-Botschaft. "Formulierungen wie 'Ich habe gehört' oder 'Ich bin traurig, dass nicht direkt mit mir gesprochen wurde' sprechen das Problem an, ohne ein verletzender Angriff zu sein", meint der Experte.
Vor allem Tratsch über den Chef kann problematisch werden. Zwar darf der Arbeitgeber Mitarbeitern, die im Kollegenkreis vertraulich über den Arbeitgeber oder die Firma lästern, nicht kündigen, urteilte das Landesarbeitsgericht in Mainz. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter davon ausgehen konnte, dass der Inhalt des Gesprächs vertraulich bleibt (AZ 1 Sa 230/09).
Allerdings muss der Chef keine unsachlichen Angriffe hinnehmen, die sein Ansehen in der Öffentlichkeit schädigen, warnt Fachanwältin Kati Kunze von der Berliner Kanzlei Steinkühler. Entscheidend sei die damit verbundene Störung des Vertragsverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Betriebsfrieden aufgrund der Äußerung gestört bzw. das Vertrauensverhältnis zerstört wird, so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ 2 AZR 418/01). Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beleidigung vor vielen Leuten ausgesprochen wird.
Allerdings kann ein Plausch über die Situation in der Firma unter Umständen wohl den Job kosten - zum Beispiel, wenn dabei Betriebsgeheimnisse preisgegeben werden. Darunter fallen alle eine Firma betreffenden Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Quelle: dpa-tmn
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