16.12.2011, 13:32 Uhr | dpa,dapd
Auch Patienten auf dem Land sollen künftig ohne lange Wege zum Hausarzt gehen können. Für eine solche wohnortnahe medizinische Versorgung soll das sogenannte Landarztgesetz sorgen, das jetzt den Bundesrat passierte.
Das Gesetz enthält einen ganzen Katalog von Neuregelungen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind derzeit in Deutschland rund 3500 Arztpraxen vakant. Allein bis 2020 hören knapp 24.000 Hausärzte auf.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, mit dem Gesetz könne nun Gesundheitspolitik vor Ort gestaltet werden. "Es ist ein Gesetz der Dezentralisierung." Es sorge dafür, dass jeder Patient auch in Zukunft die notwendige medizinische Behandlung bei freier Arzt- und Krankenhauswahl erhalte.
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Das Gesetz sieht finanzielle Anreize für Mediziner in unterversorgten Gebieten vor. Hauptsächlich auf dem flachen Land finden viele Haus- und Fachärzte, die altersbedingt aufhören, keine Nachfolger. Für Landärzte wurde deshalb die Residenzpflicht aufgehoben: Sie müssen ihre Praxis nicht länger am Wohnort betreiben.
Ambulante und stationäre Behandlung sollen ferner besser miteinander verzahnt werden. Bei Bedarf soll es auch "rollende Arztpraxen" geben. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) kritisierte, mit der Neuregelung werde - trotz positiver Details - der Weg in ein unsolidarisches Gesundheitssystem beschritten.
Gegen die ärztliche Unterversorgung hat Minister Bahr insgesamt 320 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich eingeplant: 200 Millionen für die Landärzte, 120 Millionen Euro für die Zahnärzte.
Künftig müssen Ärzte beispielsweise keine Abschläge mehr auf ihre Honorare hinnehmen müssen, wenn sie in dünn besiedelten Gebieten arbeiten. Zudem soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden, weil Mediziner leichter Entlastungsassistenten finden können.
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Quelle: dapd , dpa
Internist schrieb:
am 25. Dezember 2011 um 22:25:27
(4)
(1)
Landarztgesetz
Gut gemeint, aber ob das wohl gegen das Grundgesetz verstösst? Die Landärzte wären dann quasi vor dem Gesetz
"gleicher" - dann aber auch nur der "Nachwuchs"(?)
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Walter schrieb:
am 24. Dezember 2011 um 09:49:53
(2)
(0)
Landartzgesetz
weniger ist mehr die poliklinik muss her,effektiv und bezahlbar und die ärtzte haben kein stress mit urlaubsvertretung das gute liegt so nah
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gun schrieb:
am 17. Dezember 2011 um 16:31:38
(8)
(2)
Lieber Landarzt...
...Sie sind sicher aus dem Westen! Im Gesundheitswesen der DDR gab es vielleicht nicht das neueste technische Know how,
die Organisation des Gesundheitswesens war aber entschieden besser. Und auf Zuzahlungen für die Unzahl an KK´s oder Rezepte wäre in der DDR niemals jemand gekommen. Poliklinik nennt man heute Ärztehaus, hat sich auch im Westen rum gesprochen, dass es Sinn macht, möglichst viele Spezialisten an einem Ort zu konzentrieren. Das löst aber nicht das Landarztproblem.
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