18.01.2011, 09:20 Uhr | t-online.de/business
Leichenwagen als Dienstwagen: Geht das? (Foto: imago)
Darf der Chef seinen Mitarbeitern auch einen Leichenwagen als Dienstwagen zur Verfügung stellen? Das Landesarbeitsgericht Köln hatte über diese Frage zu entscheiden. Zu diesem Ergebnis sind die Richter gekommen.
Im vorliegen Fall hatte ein Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens dagegen geklagt, dass sein Chef, ein Bestattungsunternehmer, ihm einen Leichenwagen als Dienstwagen angeboten hatte. Der Mitarbeiter hatte das abgelehnt. Sein Arbeitgeber hingegen vertrat im Rechtstreit die Auffassung, auch mit einem Leichenwagen den Anspruch seines Mitarbeiters auf einen Dienstwagen erfüllen zu können. Immerhin habe der Mitarbeiter zuvor einen Caddy benutzt, bei dem es sich ebenfalls um einen Transporter handle.
Das Landesarbeitsgericht gab der Klage des Mitarbeiters statt (Az: 7SA 879/09): In Anbetracht des Stellenwerts eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen.
Quelle: T-Online
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