30.08.2010, 15:12 Uhr | dpa-tmn
Leiharbeitnehmer können Verpflegungsmehraufwand steuerlich absetzen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Leiharbeiter haben ein Anrecht darauf, Kosten für Verpflegung auch nachträglich noch steuerlich geltend zu machen. Wer seinen Lohnsteuerbescheid schon bekommen hat, kann noch bis zu einem Monat danach Einspruch dagegen einlegen, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit. Der Bundesfinanzhof in München hatte prinzipiell entschieden (Az.: VI R 35/08), dass Leiharbeitnehmer den "Verpflegungsmehraufwand" steuerlich geltend machen dürfen, weil sie keine regelmäßige Arbeitsstätte hätten.
Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Beträge richtet sich nach Angaben der NVL-Steuerexperten nach der Dauer der Auswärtstätigkeit. Wer mehr als acht Stunden auswärts beschäftigt ist, kann für längstens drei Monate pro Arbeitstag 6 Euro beantragen. Bei mehr als 14 Stunden gewährt der Fiskus 12 Euro, und bei über 24 Stunden Auswärtstätigkeit gibt es 24 Euro. Außerdem könnten die Fahrten zur Arbeitsstätte mit 0,60 Euro pro Entfernungskilometer angegeben werden.
Quelle: dpa-tmn
leiharbeiter schrieb:
am 27. September 2010 um 20:19:39
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bosch und die leiharbeiter
Ich arbeitete kurz vor der krise mit einem Leiharbeiter zusammen. Beeindruckt. Er bemühte sich, lernte schnell,
mit 38 Grad Fieber auch noch gekommen, immer in der Hoffnung er kommt zu Bosch. 2 Tage vor der Krise wo Bosch alle verarschte, fazit 2010, Betriebsversammlung; wir hatten 1,2 Milliarden Verlust, aber um das doppelte Firmen zugekauf, eine Schrott Solarfirma war auch dabei, stellt sich mir auch in einer hypo-krise von managergehirnen einer stiftung die frage; Wer hilft denn euch?
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Rolf Friedrich schrieb:
am 25. September 2010 um 10:42:10
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Verpflegungsmehraufwand
wer verarscht hier wen? dpa-Meldung? Wer kaum Steuern zahlt, kann kaum was absetzen! Was soll die Augenwischerei?
Brauch unsere desolate Regierung schon solche Erfolgsmeldungen?
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Willi1951 schrieb:
am 17. September 2010 um 08:55:05
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Leiharbeit und Ausbeutung
Muss noch was nachtrage: Nehmen wir an, das der pesrönliche Steuersatz dann bei 10 % liegt, beteiligt sich das
Finanzamt eventuell mit 0,60, 1,20, oder 2,40 € pro Arbeitstag. Die Ausbeuterfirmen zahlen manchmal den Freibetrag netto aus und verarschen somit den AN. Es werden darauf keien Versicherungsbeiträge gezehlt noch zählen diese Lohnteile bei späterer Arbeitslosigkeit. Fazit: Jegliche Leiharbeit ablehnen und geschlossen protestieren, damit diese staatlich genehmigte Verarsche aufhört.
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