
Die Abgeltungsteuer hat massive Auswirkungen auf Ihre Kapitalerträge. Bevor die neue Steuer zuschlägt, hat die Wirtschaftsredaktion von t-online.de eine einzigartige Online-Aktion durchgeführt. In Zusammenarbeit mit renommierten Experten konnten Sie Fragen zur Abgeltungsteuer stellen. Die Antworten sind auch für andere Geldanleger und Sparer nutzwertig. Klicken Sie sich durch.
Frage von Klaus B. zu Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Freibeträge (30.11.2008):
Meine Bank antwortet auf die Frage, ob ich die Abgeltungsteuer zu "befürchten" habe: Da meine Freibeträge zum Zinsabschlagsgesetz ausreichten, hätte auch die Abgeltungsteuer keine Auswirkung auf mich und ich bräuchte nichts zu veranlassen. Ist das richtig?
Antworten der Experten: Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Freibeträge
Frage von Frederik A. zu Aktienumschichtung in Fonds wegen der Abgeltungsteuer (30.11.2008):
Meine Frau und ich sind Beamte und verdienen recht ordentlich. Wir haben ein größeres Aktiendepot geschenkt bekommen, dessen Aktien schon vor länger als einem Jahr gekauft wurden und das einigermaßen gestreut aufgestellt ist. Wir wollen möglicherweise in naher Zukunft (2 bis 5 Jahre) auf die Gelder zurückgreifen, bspw. wegen Hauskauf. Ursprünglich wollten wir wegen der Abgeltungsteuer die Aktien in Fonds umschichten. Nun hat uns die Finanzkrise kalt erwischt und den Wert des Depots um etwa 30 Prozent fallen lassen. Nach welchen Kriterien sollte man entscheiden, ob man dennoch umschichtet und die Realisierung der Verluste in Kauf nimmt oder das Depot behält und damit evtl. bei späteren Änderungen die Abgeltungsteuer in Kauf nimmt?
Antworten der Experten:Aktienumschichtung in Fonds wegen der Abgeltungssteuer
Frage von E. Lenz zur Verrechnung von Kapitalerträgen mit der Abgeltungsteuer (30.11.2008):
Krankenkassenbeitrag bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse: Bislang wurden Kapitalerträge von der Krankenkasse als Einkommen gewertet (ohne Abzug des Sparerfreibetrags). Mit der Abgeltungsteuer sind die Kapitalerträge nicht mehr in der Steuerbescheinigung aufgeführt. Wie ist die Regelung bei der Abgeltungsteuer?
Antworten der Experten:Verrechnung von Kapitalerträgen mit der Abgeltungsteuer
Frage von Angela H. zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften (29.11.2008):
Kann ich meine festgestellten (Alt-)Verluste aus Aktiengeschäften, die bis 2013 verrechnet werden können, mit Gewinnen aus Nullcoupon-Anleihen mit dem abgezinsten Sparbrief (wo am Ende der Laufzeit sozusagen 100% kommen), verrechnen? Sind hier meine Erträge bis 2013 dadurch abgeltungssteuerfrei?
Antworten der Experten:Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften
Frage von Bernd K. zur Abgeltungssteuer bei Bausparverträgen (24.11.2008):
Wenn ein Bausparvertrag fällig wird 2012, Vermögensbildung mit Arbeitgebersparzulage, unterliegt dieser Vertrag der Abgeltungsteuer?
Antworten der Experten: Abgeltungssteuer bei Bausparverträgen
Frage von Kord-Henrich R. zur Verrechnung der Abgeltungsteuer mit der Kirchensteuer (23.11.2008):
Ich bin konfessionslos, meine Frau ist Mitglied der evangelischen Kirche. Ändert sich durch die Einführung der Abgeltungsteuer etwas an der Berechnung der Höhe des (besonderen) Kirchgeldes? Bislang ist als Hilfsmaßstab für die Ermittlung der Höhe der Kirchensteuer im Fall der Zusammenveranlagung das gemeinsam zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt worden.
Antworten der Experten:Verrechnung der Abgeltungssteuer mit der Kirchensteuer
Frage von Uta F. zur Verrechnung der Abgeltungsteuer auf Freistellungsaufträge und Lebensversicherungen (19.11.2008):
a) Wenn ich einen Freistellungsauftrag von z.B. 600 Euro ausgefüllt habe und der tatsächliche Zins 2009 bei 650 Euro liegt. Muss ich dann nur 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die 50 Euro zahlen oder auf den Gesamtbetrag?
b) Mein Mann bekommt 2010 seine private Lebensversicherung ausgezahlt. Die Laufzeit betrug 28 Jahre. Er ist zu diesem Zeitpunkt dann erst 50 Jahre alt.
Fallen auf diese nun Steuern und Sozialabgaben an? Wird sie bei der Einkommensteuer zu unseren Gehältern dazu gerechnet?
Antworten der Experten:Verrechnung der Abgeltungsteuer auf Freistellungsaufträge und Lebensversicherungen
Frage von Rolf G. zur Auswirkung der Abgeltungsteuer auf das Tagesgeldkonto (17.11.2008):
Wir sind ein Ehepaar mit ca. 1500 Euro Rente, sonst keine Einnahmen. Auf einem Tagegeldkonto haben wir ca. 20.000 Euro zu momentan 3,25 Prozent Zinsen.
Wie wirkt sich die Abgeltungssteuer für uns aus?
Antworten der Experten:Auswirkung der Abgeltungssteuer auf das Tagesgeldkonto
Frage von Jürgen K. zur Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Erträge (15.11.2008):
Als Sparplan kaufe ich seit einigen Jahren monatlich Fondsanteile. Sollte ich dieses Konto Ende 2008 abschließen und ab 2009 für den Sparplan ein neues Konto eröffnen, damit die Erträge aus den bisherigen Anteile nicht auch unter die Regeln der Abgeltungssteuer fallen?
Antworten der Experten:Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Erträge
Frage von Andreas M. zum Verkauf von Goldmünzen (14.11.2008):
Was passiert, wenn ich nach in Kraft treten der Abgeltungsteuer Goldmünzen am Schalter verkaufe?
Antworten der Experten:Verkauf von Goldmünzen
Frage von Anton Sch. zur Verrechnung der Abgeltungsteuer auf das Sparbuch (12.11.2008):
Wie stets mit dem Sparbuch-Guthaben. Werden dort auch die 25 Prozent Abgeltungsteuer berechnet?
Antworten der Experten:Verrechnung der Abgeltungsteuer auf das Sparbuch
Frage von Peter D. zur Verrechnung der Abgeltungsteuer auf Miete (12.11.2008):
Ich habe Verluste durch Vermietungen und Verpachtungen. Kann ich die Abgeltungsteuer dagegen rechnen?
Antworten der Experten:Verrechnung der Abgeltungssteuer
Frage von Antoni H. zu Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Bausparverträge (10.11.2008):
Welche Auswirkung hat die Abgeltungsteuer auf meinen bestehenden Bausparvertrag. Wird dieser nun jährlich versteuert?
Antworten der Experten: Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Bausparverträge
Frage von Werner I. zu Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Anleihen (08.11.2008):
Bei Kauf von (kurzläufigen) bereits ausgegebenen Anleihen mit niedrigem Koupon ergibt sich die Rendite bei Endfälligkeit aus der Kombination von Kursgewinn und Zinsen.
a) Wie errechnet sich der Anteil des Kursgewinns an der Rendite und in welchem Umfang kann dieser Anteil mit Verlustvorträgen aus Kursverlusten aus Spekulationsgeschäften und Nicht-Spekulationsgeschäften (normale Veräußerungsverluste) vor 01.01.2009 verrechnet werden?
b) Bei welchen Wertpapieranlageformen, die bei Kauf ab 01.01.2009 zu realisierten Kursverlusten führen, kann mit zukünftigen Zinserträgen verrechnet werden?
c) Welche Anlageformen sind bei Kauf noch vor 01.01.2009 dann abgeltungsteuerfrei ? (ETF's?, Anleihen?, Derivate/Zertifikate?, Aktienfonds?, Dachfonds?)
Antworten der Experten: Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Anleihen
Frage von S.-T. Schmidt zu Nichtveranlagerungsbescheinigungen (05.11.2008):
Wie hoch darf maximal das Einkommen bei Eheleuten sein, um eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu erhalten?
Wir sind Rentner und bisher von einer Steuererklärung befreit gewesen. Allerdings immer ohne NVL-Bescheinigung.
Wo liegen die steuerfreien Einkommensgrenzen bei Renten?
Antworten der Experten:Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Nichtveranlagerungsbescheinigungen
Hier geht's zum dritten Teil der Fragerunde
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Finanzministerium - Wichtigste Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer
Steuerlöcher werden gestopft - Fonds verlieren weitere Privilegien
Abgeltungsteuer -Was sich alles ändert
Abgeltungsteuer - Freistellungsaufträge bleiben gültig
Abgeltungsteuer - Mit Riester Steuern sparen
Einkommensteuer - Topverdiener zahlen die Hälfte
Quelle: t-online.de
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