06.07.2010, 08:11 Uhr | Vivien Leue, dpa
Liebesbeweise vor Kollegen? Das geht im Büro gar nicht. (Foto: Imago)
Der Arbeitsplatz ist eine der sichersten Partnerbörsen, Umfragen bestätigen das regelmäßig. Was aber tun, wenn es im Büro gefunkt hat? Schmetterlinge im Bauch und volle Konzentration auf den Job - das funktioniert nicht immer. Wen es erwischt hat, der sollte sich deshalb an einige Regeln halten. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ärger mit dem Chef und den Kollegen aus dem Weg gehen.
Zwischen Aktenbergen und Kopiergerät, Kantine und Besprechungszimmer ergeben sich nicht nur dienstliche Gespräche. Viele Paare lernen sich am Arbeitsplatz kennen. Einer Singlestudie von ElitePartner.de zufolge waren 36 Prozent schon einmal in einen Kollegen verliebt. 17 Prozent der Deutschen haben nach Angaben der Partnerbörse parship.de im Job sogar ihren Lebenspartner gefunden. Das hat durchaus Vorteile: Die Beziehung baut auf einer gemeinsamen Basis auf, man kennt den anderen gut und sieht sich auch in stressigen Zeiten häufiger. Das gemeinsame Arbeiten kann aber auch zur Belastung werden - für die Liebe und den Job.
Der Sozialpsychologe Manfred Hassebrauck von der Universität Wuppertal erklärt, warum sich Paare häufig bei der Arbeit finden: "Im Beruf komme ich mit vielen Menschen in Kontakt und lerne sie auf unverkrampfte Weise kennen." Zwar gelten gemeinhin Kneipen und Diskotheken als ideale Flirtorte - aber in der Praxis zeigt sich, dass es dort erst nach ein paar Drinks wirklich entspannt zugeht.
Außerdem präsentiert sich beim Ausgehen jeder von seiner besten Seite. Ob man auch im Alltag zusammenpasst, weiß man nach einem netten Abend noch nicht. "Bei der Arbeit erlebe ich den anderen in den verschiedensten Situationen. Ich habe also eine breitere und zuverlässigere Basis, auf der ich eine Entscheidung treffen kann", sagt Hassebrauck. Oft ist es nicht die Liebe auf den ersten Blick, die einen am Arbeitsplatz trifft. "Häufig fängt es erst dann an zu kribbeln, wenn ich jemanden in einer neuen Situation kennenlerne, bei einem Betriebsfest oder Ausflug", erläutert der Experte.
Wenn der graue Büroalltag plötzlich rosarot erscheint, ist das zunächst zwar ein tolles Gefühl. Hassebrauck warnt aber davor, gleich abzuheben: Die Leidenschaft sei nicht von Dauer. Er rät, das Beziehungs- und Arbeitsleben zu trennen: Es sei ganz wichtig, bei der Arbeit nicht immer zusammenzuglucken. Das kann nämlich nicht nur für die Beziehung problematisch werden, sondern auch für den Job. "Man wird nicht mehr als Individuum wahrgenommen, sondern nur noch als Paar. Das kann zum Karrierekiller werden", betont Meike Müller, die als Coach in Berlin arbeitet.
Müller trifft häufig auf Chefs, die nicht genau wissen, wie sie mit Beziehungen zwischen Untergebenen umgehen sollen. "Gerade bei kleineren Unternehmen kann es zum Beispiel schwierig werden, wenn zwei Mitarbeiter immer zusammen Urlaub nehmen wollen", so die Fachfrau. Auch die Beziehung zu den anderen Kollegen kann darunter leiden, dass ein Paar nur noch zusammen auftritt. Müllers Rat: Nicht immer gemeinsam Mittagessen gehen, sondern auch mal alleine mit den Kollegen. Händchenhalten und Knutschen sind bei der Arbeit ohnehin tabu. Solche Liebesbeweise haben nur außerhalb des Büros Platz.
Wichtig sei auch, sich außerhalb der Arbeit kleine Fluchten zu suchen, bei denen man nicht auf den Partner trifft, meint Müller. Sonst könnte sich ein Partner eingeengt fühlen. "Ein eigenes Hobby beispielsweise kann für den nötigen Freiraum sorgen", schlägt die Beraterin vor.
Je enger Paare im Betrieb zusammenarbeiten, umso mehr Probleme können sich dabei ergeben. "Bei Banken gibt es beispielsweise bei vielen Vorgängen das Vier-Augen-Prinzip", so Rechtsanwalt Armin Franzmann aus Frankfurt am Main. "Wenn die vier Augen nun ein Paar sind, was macht man da?", benennt Franzmann das Problem. Auch wenn ein Partner Geschäftsinformationen hat, die der andere Partner in seiner Position nicht wissen sollte, kann es Schwierigkeiten geben. Oft hilft da nur der Wechsel in verschiedene Abteilungen - das ist für alle Seiten gut.
Eines aber ist klar: "Verbieten darf der Arbeitgeber die Liebe am Arbeitsplatz nicht", sagt Franzmann. Er plädiert dafür, offen mit dem Chef über die Beziehung und mögliche Probleme zu sprechen. "Aber bevor man die Beziehung öffentlich macht, sollte man sich sicher sein, dass sie stabil und von Dauer ist", empfiehlt der Anwalt.
Das sei bei den meisten Partnerschaften am Arbeitsplatz der Fall, hat Sozialpsychologe Hassebrauck beobachtet. "Man hat viele Gemeinsamkeiten, kommt häufig aus demselben Berufsfeld, man versteht den anderen besser und kennt seine Konflikte", beschreibt Hassebrauck seine Erfahrung. Dennoch gibt es in der besten Beziehung Streit. Wie gehen Paare im Büro damit um? "Nach einem Streit gehen die Partner oft wutgeladen aus dem Haus, da ist es gut, wenn man ein paar Stunden zum Durchatmen hat", so Hassebrauck.
Wenn der Partner in derselben Firma arbeitet, trifft man ihn eine halbe Stunde später schon wieder. Dann helfen nur Selbstdisziplin und die strikte Trennung von Beruf und Privatem. "Keinesfalls sollte man sich öffentlich streiten", warnt Meike Müller. Ihrer Erfahrung nach halten sich viele Paare an diese Verhaltensregeln. Dann profitieren nicht nur sie, sondern auch die Firma von der Beziehung am Arbeitsplatz. "Es gibt auch Unternehmen, die das fördern und ganz bewusst Paare einstellen", erzählt Müller. Denn: Wer ein glückliches Privatleben hat, ist bekanntermaßen auch am Arbeitsplatz zufriedener und produktiver.
Einige Firmen versuchen, durch "Ethikrichtlinien" ihren Angestellten die Liebe im Büro zu untersagen. Solche Richtlinien seien aber nichtig, erklärt Arbeitsrechtler Franzmann. Ein bekanntes Beispiel war eine derartige Richtlinie eines Einzelhändlers. Darin hieß es: "Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann." Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass diese Regel gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt (Az.: 10 TaBV 46/05).
Vivien Leue, dpa
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