20.01.2012, 08:13 Uhr | dpa
Ein Steuerzahler im Saarland hat Grund zum Jubeln. Das Finanzamt überwies ihm versehentlich 85.000 Euro - und er darf das Geld behalten. Das entschied der Bundesfinanzhof in München in einem Urteil. Das Gericht verwies auf die Frist für Rückforderungsansprüche von Finanzämtern, die verpasst worden war (Az.: VII R 55/10).
Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids.
Das Finanzamt hatte bei ihm einen peinlichen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt. Statt der ihm zustehenden 336 Euro plus Zinsen in Höhe von 58 Euro erhielt er die Summe von 70.995 Euro an Erstattung plus Zinsen von 14.182 Euro, sagte ein BFH-Sprecher. Dass er damit viel zu viel zurückbekam, verschwieg der Saarländer.
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Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt nach einer externen Revision seinen Fehler, korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte dann den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Abschließend ohne Erfolg: In seinem Urteil vom 25. Oktober 2011 entschied der BFH, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, hieß es.
Erst am Dienstag hatte der Bundesrechnungshof dem Steuervollzug ein miserables Zeugnis ausgestellt und große Defizite beklagt. Zu viele Steuererklärungen würden zum Schaden der Staatskasse einfach durchgewunken, hieß es. Ein Hauptgrund für die Misere sei das zu komplexe Steuerrecht, das zudem ständig geändert werde.
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Quelle: dpa
Trent schrieb:
am 20. Januar 2012 um 10:46:33
(7)
(1)
Peanuts
Angesichts der Milliardensummen, welche die Steuerzahler dem FA jedes Jahr schenken, sei es weil die ESt-Erklärung nicht richtig
machen, keine Geduld oder nicht genug Geld für einen cleveren Steuerberater haben..oder Buchhalter, sind diese 85 T € wohl locker zu verschmerzen.
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Sachse schrieb:
am 20. Januar 2012 um 10:28:58
(7)
(1)
Rechenfehler Finanzamt
Bei der Steuererklärung verrechnen kann jeden passieren. Bin Selbständig, sitze seit einer Woche um 2011 in die
Reihe zu kriegen.
Habe mich letztens mal verhauen. Beim überweisen Zahlendreher hinterm Kommastatt 31 cent 13 .
14 Tage später deshalb die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten.
Es ist schon komisch das die 85 000 nicht merken.
Vielleicht sollte ich in Zukunft bei größeren Summen bewusst den Versuch unternehmen die Zahlen vor dem Komma zu meinen Gunsten zu verdrehen.
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Matzerich schrieb:
am 20. Januar 2012 um 09:59:19
(6)
(1)
Steuer
Genau so it das richtig..Das finAmt holt sich schliesslich auch fristgerecht was es meint zu ,,verdienen,,.
Selber Schuld..Wenn man
was zurück bekommt wartet man ewig aber wehe man schudet denen was..!
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