17.12.2010, 09:11 Uhr | dpa
Lotto: Gratwanderung zwischen Suchtbekämpfung und Geschäftsinteressen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Die staatlichen Lottogesellschaften dürfen Werbung mit hohen Jackpots machen - wenn sie es dabei nicht übertreiben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: I ZR 149/08). Die Lotterie mit den Jackpots sei legal, und damit müsse auch die sachliche Information über Art und Höhe der möglichen Gewinne erlaubt sein, hieß es in der Begründung.
Die Richter zogen dabei jedoch enge Grenzen, wie eine zweite Entscheidung zeigte. Die beklagte bayerische Lotteriegesellschaft darf danach ihr Kundenmagazin nicht weiter "Spiel mit" nennen. Dieser Titel sei eindeutig eine Aufforderung zum Spielen und deshalb mit dem staatlichen Auftrag nicht vereinbar, Spielsucht zu verhindern. Die Lotteriegesellschaft zeigte sich trotz dieses Verbots erleichtert und will eine Änderung des Namens prüfen.
Mit Blick auf die Jackpot-Werbung hieß es, zur Aufklärung gehöre immer, dass die Kunden auch über die Gewinn- und Verlustchancen informiert werden. "Dadurch wird die Anlockwirkung des Höchstgewinns begrenzt." Über die Grenzen der Werbung müsse jeweils im Einzelfall entschieden werden. Unzulässig sei auf jeden Fall eine Werbung für Lotto-Höchstgewinne von 26 oder 29 Millionen Euro - in Fettschrift und mit einem Bild jubelnder Menschen. Das hatte bereits das Oberlandesgericht München beanstandet.
Hintergrund des Streits ist das staatliche Glücksspielmonopol. Es wird damit begründet, dass sich nur so die Spielleidenschaft der Menschen in geordnete Bahnen lenken lasse. Dies erschwert den staatlichen Lotteriegesellschaften aber auch das Geschäft: Sie wollen den Staatskassen Geld einbringen, sind aber zugleich in den Werbemöglichkeiten beschränkt.
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Private Glücksspielanbieter, die das Monopol bekämpfen, beobachten die Aktionen der staatlichen Anbieter genau und führen immer wieder Prozesse. Diesmal hatte ein bayerischer Anbieter geklagt, der ein generelles Werbeverbot für Jackpots über zehn Millionen Euro erwirken wollte.
Dagegen plant die bayerische Lotteriegesellschaft offenbar noch höhere Jackpots als bisher. Mit einem länderübergreifenden "Eurojackpot" könnte der Höchstgewinn auf 90 Millionen Euro steigen. Erwin Horak, Präsident der Bayerischen Lotterieverwaltung, bestätigte kürzlich einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". "Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr starten können, aber die erforderlichen Genehmigungen der Bundesländer müssen noch erteilt werden", sagte er.
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Quelle: dpa , t-online.de
ich Arme schrieb:
am 2. Januar 2011 um 12:47:49
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Gewinn
SO DOLLE ZAHLEN, alles richtig , nur die doofe richtige Zusatzzahl fehlte, Pech, , so muß ich mich nur mit dem wenigen abfinden,
echt mal so viel Pech, hätte mich als arbeitslose auch mal gefreut ,mehr zu bekommen, um endlich mal leben zu können, hätte auch einen großen TEIL , DER ARMEN MERKEL zugeschickt, damit sie noch BESSER REGIEREN KANN, den ARMEN NOCH MEHR abzapfen kann
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ach ja.............. schrieb:
am 2. Januar 2011 um 12:46:07
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gewinner
SO DOLLE ZAHLEN, alles richtig , nur die doofe richtige Zusatzzahl fehlte, Pech, , so muß ich mich nur mit dem wenigen abfinden,
echt mal so viel Pech, hätte mich als arbeitslose auch mal gefreut ,mehr zu bekommen, um endlich mal leben zu können, hätte auch einen großen TEIL , DER ARMEN MERKEL zugeschickt, damit sie noch BESSER REGIEREN KANN, den ARMEN NOCH MEHR abzapfen kann
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Nichtspieler schrieb:
am 17. Dezember 2010 um 10:28:11
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Lotto
Was regt ihr euch denn so auf ? Der Staat hat das Monopol um aufzupassen
dass keiner süchtig wird. Das ist doch heuchlerisch. Der
Staat ist da doch
schlicht weg ein Obergauner. Trickst ihn doch einfach aus und spielt nicht
dieses hirnverbrannte süchtig machende Glücksspiel.
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