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Mahnbeispiel Schlecker: Wie Leiharbeiter vor Ausbeutung geschützt werden sollen

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Wie Leiharbeiter vor Ausbeutung geschützt werden sollen

12.05.2011, 10:30 Uhr | FTD, Bernd Lammert, Wiebke Harms

Schlecker gilt als Negativbeispiel für den unlauteren Umgang mit Zeitarbeit. (Foto: dpa)

Schlecker gilt als Negativbeispiel für den unlauteren Umgang mit Zeitarbeit. (Foto: dpa)

Die Drogeriekette Schlecker nutzte die Leiharbeit nicht, um Arbeitslose an den Arbeitsmarkt zu gewöhnen, sondern um die Löhne der eigenen Arbeiter zu kürzen. Das soll in Zukunft nicht mehr passieren. FTD.de zeigt die Neuerungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Rund 900.000 deutsche Arbeitnehmer arbeiten derzeit als Leiharbeiter. Das sind mehr als doppelt so viel wie 2004, als das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erstmals in Kraft trat. Das sollte sowohl den Arbeitslosen als auch den Unternehmern helfen. Die einen sollten schnell neue Jobs finden, die anderen schnell Leute einstellen können, wenn plötzlich große Aufträge hereinkommen.

Negativbeispiel Schlecker

Das Gesetz war von Anfang an umstritten. Spätestens der Fall Schlecker zeigte, dass es einiges zu verbessern gibt. Die Drogeriekette gründete 2009 eine Zeitarbeitsfirma, um Leiharbeiter an ihre eigenen Filialen zu vermitteln. Die hatten allerdings alle kurz zuvor noch einen festen Arbeitsplatz: bei Schlecker. Dort hatte man ihnen gekündigt, um sie zu schlechteren Löhnen wieder einzustellen.

Das war so ziemlich das Gegenteil dessen, was das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eigentlich bewirken sollte. Immerhin bewirkte es eines: Das Gesetz wird geändert. Die wichtigsten Eckpunkte stehen fest, voraussichtlich im Dezember wird eine Neufassung verabschiedet. Einzelne Punkte gelten aber ab sofort - um einen zweiten Fall Schlecker zu verhindern.

Die Dauerleihe

Wer Leiharbeiter vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis der Arbeitsagentur. Unternehmen, die Zeitarbeitsfirmen ausschließlich gründeten, um sich selbst Arbeitskräfte auszuleihen, waren bislang davon befreit, wenn sie die Arbeiter zum Selbstkostenpreis vermittelten. Im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entfällt diese Ausnahme: Jetzt braucht jede Zeitarbeitsfirma die Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen "zuverlässig" seine Pflichten erfüllt, beispielsweise rechtzeitig Sozialbeträge zahlt. Die Erlaubnis wird in den ersten drei Jahren nur befristet erteilt. Danach kann die Agentur sie auf unbefristete Zeit erteilen. Generell gilt: Unternehmen dürfen Leiharbeiter nur vorübergehend beschäftigen, etwa um kurzfristig eingegangene Aufträge abzuarbeiten. Eine zeitliche Beschränkung für diesen Zeitraum gibt es jedoch nicht.

Der Drehtürstopper

Vorn raus, hinten rein - so hatten sich die Chefs der Drogeriekette Schlecker das gedacht. Erst entließen sie ihre Mitarbeiter. Dann stellten sie sie umgehend wieder ein. Auf die gleichen Stellen, aber zu einem schlechteren Lohn. Solche Methoden soll das neue Gesetz verhindern. Darum müssen Unternehmen künftig mindestens sechs Monate warten, bevor sie frühere Mitarbeiter als Leiharbeiter wiedereinstellen. Diese Regel gilt ab sofort - im Gegensatz zu den übrigen Gesetzesänderungen, die voraussichtlich im Dezember 2011 in Kraft treten.

Die Informationspflicht

Leiharbeiter müssen die Chance auf eine Festanstellung bekommen, meint der Gesetzgeber. Sind in einer Firma Stellen frei, muss der Arbeitnehmer darum künftig auch seine Leiharbeiter darüber informieren. Darum müssen diese auch Zugang zu Gemeinschaftsräumen haben, in denen Stellenausschreibungen aushängen. Unternehmern, die dies verhindern wollen, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Der gleiche Lohn

Grundsätzlich gilt die Equal-Pay-Marke. Das heißt: Leiharbeiter sollen für gleiche Tätigkeiten den gleichen Lohn erhalten wie Festangestellte. Diese Vorschrift greift allerdings nicht, wenn die Vermittlungsfirma ihre Arbeiter nach den Sätzen des Tarifvertrags des Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) bezahlt. Faktisch verdienen sie weniger, weil dies die Regel ist: Nach Angaben des BZA sind 75 Prozent aller deutschen Zeitarbeitsfirmen Mitglied des Verbands.

Der Mindestlohn

Mit dem neuen Gesetz wird auch ein Mindestlohn eingeführt. Leiharbeiter im Westen erhalten dann mindestens 7,59 Euro pro Stunde, im Osten sind es mindestens 6,65 Euro. Wenn Festangestellte in einem Unternehmen weniger verdienen, gilt nicht die Equal-Pay-Marke, sondern die Günstigkeitsklausel: Der Leiharbeiter erhält dann den Mindestlohn. Damit sollen deutsche Leiharbeiter vor Konkurrenten aus ­jenen acht osteuropäischen Ländern geschützt werden, die seit dem 1. Mai ohne Einschränkungen überall in der EU Jobs annehmen dürfen. Kann ein Leiharbeiter zeitweise nicht vermittelt werden, muss die Zeitarbeitsfirma seinen Lohn weiterzahlen.

Die Extras

Equal Pay bedeutet nicht nur gleiches Geld für alle, sondern auch gleiche Behandlung. Darum dürfen Leiharbeiter dieselben Einrichtungen und Dienstleistungen nutzen wie die Stammarbeiter eines Unternehmens - zu den gleichen Konditionen. Dazu gehören beispielsweise subventionierte Mahlzeiten in der Betriebskantine oder der Anspruch auf Betreuungsplätze in der firmeninternen Kindertagesstätte.

Die Sechs-Wochen-Regel

Zeitarbeit soll auch ein Instrument sein, um Arbeitslose wieder zu regulären Jobs zu verhelfen. Bislang durften Leiharbeitsfirmen neue Mitarbeiter, die zuvor arbeitslos waren, bis zu sechs Wochen zu einem Lohn beschäftigen, der dem Hartz-IV-Regelsatz entspricht. Diese Regelung ist im neuen Gesetz abgeschafft.


Quelle: Financial Times Deutschland

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