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Managergehälter: Steinbrücks Banker-Drohung zum Scheitern verurteilt

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Steinbrücks Banker-Drohung zum Scheitern verurteilt

17.10.2008, 13:30 Uhr | Spiegel Online

Steinbrück Idee zur Banker-Gehaltsgrenze ohne Aussicht auf Erfolg (Foto: ddp) Steinbrück Idee zur Banker-Gehaltsgrenze ohne Aussicht auf Erfolg (Foto: ddp)Finanzminister Peer Steinbrück will den Bankmanagern ans Konto: Wer Krisenhilfsgeld vom Staat braucht, soll höchstens 500.000 Euro im Jahr verdienen, fordert er. Aktienrechtler entlarven das als leere Drohung - auch die Regierung muss sich an Arbeitsverträge halten.
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Rettungspaket: Strenge Auflagen für Banker

Maximal 500.000 Euro Jahresgehalt, keine Boni, keine Abfindungen - wenn eine Bank Geld von der Bundesregierung will, werden sich die verwöhnten Managermillionäre bald umgucken. Mit solchen Versprechungen versucht Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in diesen Tagen, der Bevölkerung das Milliardenhilfspaket für die Banken schmackhaft zu machen. Seine Parteifreunde sind begeistert: Endlich müssen die Manager vor dem Staat kuschen. Die Union bekomme Schluckbeschwerden, wenn sie daran denke, lästerte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch. Aber am Ende werde auch sie die strengen Auflagen akzeptieren müssen.

Geschlossene Verträge gelten

Doch wird wohl eher das Gegenteil passieren - und die SPD sich von ihrem Traum verabschieden müssen. Laut Bankenrechtsexperten lassen sich die großspurig angekündigten Gehaltskürzungen nämlich nicht umsetzen. "Auch bei Banker-Verträgen gilt als oberstes Prinzip: Pacta sunt servanda", sagt der renommierte Frankfurter Rechtsprofessor Theodor Baums. Wenn der Vertrag eines Top-Bankers ein Gehalt von 13 Millionen Euro vorsieht und dieser Vertrag eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, dann kann niemand etwas daran ändern. "In bestehende Verträge kann nicht eingegriffen werden", sagt Baums. "Niemand kann einen Vorstand mit einem laufenden Vertrag zwingen, sein Gehalt auf 500.000 Euro im Jahr zu reduzieren." Das gleiche gilt für Boni und Abfindungen: Was im Vertrag steht, bekommt der Vorstand auch.

Rauswurf nur aus wichtigen Gründen

Daran ändert auch ein Eigentümerwechsel nichts. Wenn der Bund Anteilseigner einer Bank wird, kann er bestehende Verträge laut Baums nicht einfach auflösen. Er kann allenfalls vom Aufsichtsrat verlangen, das Gespräch mit den Vorständen zu suchen und auf eine Reduzierung der Gehälter zu dringen. Diese können sich jedoch einfach weigern - und zum alten Gehalt weiterarbeiten. Rausgeworfen werden kann ein Vorstand nur aus wichtigen Gründen, etwa wenn ihm eine schwere Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Die bloße Tatsache, dass er eine Gehaltskürzung nicht hinnehmen will, reicht als Begründung nicht aus.

Einfluss nur auf neue Verträge

Nur auf neue Verträge könnte der Bund Einfluss nehmen. Aber auch in diesem Fall hält Baums eine gesetzliche Deckelung nicht unbedingt für wünschenswert. Zwar sagt er, er finde Managergehälter von mehreren Millionen Euro genauso obszön wie die Mehrheit der Bevölkerung. Es handele sich dabei um einen "klaren Fall von Marktversagen", denn zu rechtfertigen seien die Gehälter nicht.

Problematisches Gehaltsgefälle

Baums warnt vor einem zu starken Gehaltsgefälle zwischen den vom Staat abhängigen Banken und dem Rest. Wenn die Banken, die Geld aus dem Staatsfonds bekommen, nur 500.000 Euro Jahresgehalt zahlten, bestünde die Gefahr, dass die besten Führungskräfte sich neu orientierten: "Dann kommt nur noch die zweite Wahl." Das könne nicht das Ziel der Regierung sein, wenn sie die Bank stabilisieren wolle, sagt Baums.

Experten: Pläne sind reiner Populismus

Auch der Leiter des Instituts für Management an der Humboldt-Universität Berlin, Joachim Schwalbach, hält Steinbrücks Pläne für rechtlich problematisch und wirkungslos. "Das ist absurd und reiner Populismus", sagte Schwalbach der Nachrichtenagentur dpa. Entscheidend sei, Manager für Fehler haften zu lassen. Dafür gebe es gesetzliche Voraussetzungen, die allerdings nicht umgesetzt würden.

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Quelle: Spiegel Online

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