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Marken: Bastlerin verliert gegen Spielzeughersteller Schleich vor Gericht

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Pfälzer Bärenstreit entschieden

19.01.2010, 10:46 Uhr | dpa / t-online.de/business

Auch Teddy Brumbl hat Monika Schleich gefertigt. (Foto: Monika Schleich)

Auch Teddy Brumbl hat Monika Schleich gefertigt. (Foto: Monika Schleich)

Seit Jahren bastelt Monika Schleich aus dem rheinland-pfälzischen Venningen Teddys, ihre "Schleichbären". Mit den knuddeligen Stofftieren hat sie sich den Unmut des Plastikspielzeugherstellers Schleich aus Schwäbisch Gmünd zugezogen. Den Bärenstreit in der Pfalz beendete jetzt ein Urteil des Landgerichts Stuttgart: Bastlerin Schleich muss einen neuen Namen für ihre Künstlerbären finden.

Gericht sieht Verwechslungsgefahr

Es bestehe eine Verwechslungsgefahr mit den Produkten des Plastikspielzeugherstellers Schleich aus Schwäbisch Gmünd, hieß es im Urteil des Stuttgarter Landgerichts (Aktenzeichen: 17 O 446/09). Die Marke des nach seinem Gründer Friedrich Schleich benannten Unternehmens sei seit mehr als dreißig Jahren eingetragen und etabliert.

Bastlerin: Bären nicht mit Massenprodukt vergleichbar

Die Teddy-Herstellerin hatte bei der ersten Verhandlung Mitte Januar argumentiert, dass ihre Bären nicht mit einem Massenprodukt vergleichbar seien. Ihre Stofftiere seien Unikate. Sie stelle pro Woche nur einen Bären her, den sie ausschließlich persönlich auf Messen oder im Internet verkaufe. Richter Bernd Rzymann hatte damals bereits eine Entscheidung zugunsten des Spielzeugherstellers angedeutet und um einen weiteren Versuch der außergerichtlichen Einigung gebeten.

Richter fordert neuen Namen

"So wie es in der Vergangenheit war, können sie die Bären nicht mehr nennen", hatte Rzymann erklärt. Bei der Bezeichnung "Schleichbären" würden zuerst die bekannten Plastiktiere in den Sinn kommen. Trotzdem wollte Monika Schleich an dem Namen festhalten. "Nächstes Jahr habe ich zehnjähriges Jubiläum, bis jetzt hat mich noch niemand verwechselt. Noch nie", argumentierte sie.

Außergerichtliche Einigung gescheitert

Ein Einigungstermin Anfang März war gescheitert, obwohl das Unternehmen vor Gericht angeboten hatte, weder Schadenersatz noch Prozesskosten zu verlangen. Nun muss Monika Schleich 80 Prozent der Prozesskosten tragen. Die belaufen sich nach Schätzungen einer Gerichtssprecherin auf einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Sollte Schleich den Markennamen weiter verwenden, droht ihr ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Außerdem muss sie dem Spielzeughersteller mitteilen, welche Umsätze sie unter der Marke "Schleichbären" erzielt hat.

"Schlümpfe" haben Spielzeughersteller bekannt gemacht

Die Schleich GmbH wurde 1935 gegründet und vor allem von den 1950er Jahren an durch die Produktion von Comicfiguren wie den Schlümpfen bekannt. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 250 Mitarbeiter und erwirtschaftet weltweit rund 100 Millionen Euro jährlich. Schleich produziert gut die Hälfte seines Spielzeugs in China, weitere Fabriken stehen in Deutschland und Portugal.


dpa / t-online.de/business  

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