16.07.2010, 15:02 Uhr | dpa
Welche Farbe hat der Hase - Gold oder Bronze? Durch alle Instanzen geht der Streit der Schokoladen-Hersteller Lindt und Riegelein darüber, wie ein "Goldhase" aussieht. Das juristische Theater um Glocken und Schleifen geht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) jetzt in die nächste Runde.
Der BGH hob in einem Urteil eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf. Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli (Az: I ZR 57/08) zu entscheiden. Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.
Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, hatte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm bei der mündlichen BGH-Verhandlung in Karlsruhe moniert. "Der Bundesgerichtshof sah sich nicht in der Lage, diese Beurteilung zu überprüfen. Denn der in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht überreichte Riegelein-Hase befand sich nicht mehr bei den zum BGH gelangten Akten; auch eine Nachforschung beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben", hieß es jetzt in einer BGH-Mitteilung. Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen.
Das Berufungsgericht urteilte - wie schon in der ersten Verhandlung - es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich außerdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Außerdem wickelt Lindt seinen Schokohäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.
Gegen dieses Urteil hatte sich Lindt mit seiner Revision gewandt. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke "Goldhase". Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Der Anwalt der Gegenseite hatte dagegen darauf verwiesen, dass Riegelein seit 50 Jahren den Hasen in dieser Form produziert. Der Streitwert für die Revision wurde vom BGH auf 450.000 Euro festgesetzt.
dpa
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