13.02.2009, 08:42 Uhr | t-online.de/business / dpa / AP
Werbung der CMA (Foto: dpa)
Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Zwangsabgaben der Bauern an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) gekippt. Die Folgen des Urteils zeigten sich schnell: Der Agrarprodukte-Vermarkter steht vor dem Aus. Schon zu Beginn der kommenden Woche könnte die CMA zahlungsunfähig sein.
Ebenso wie die andere Bonner Landwirtschaftsorganisation ZMP hat CMA dann nur noch die Wahl zwischen einer geordneten Abwicklung oder einer Insolvenz. Betriebsratskreise bestätigten einen entsprechenden Vorabbericht des Bonner "General-Anzeigers". Hintergrund der drohenden Pleite: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Lebensmittelbetriebe und Landwirte keine Sonderabgaben mehr zahlen, mit denen die Werbung für die Erzeugnisse der deutschen Agrarwirtschaft seit Jahrzehnten finanziert wird. Mehrere Landwirte hatten in Karlsruhe gegen die Abgabe geklagt.
Die Richter hatten entschieden, dass der Zwangsbeitrag der Agrarbetriebe und Bauern für den Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft verfassungswidrig und nichtig ist. Aus dem Fonds wurden bisher die CMA und - zum geringeren Teil - die ZMP finanziert. Seitdem ist die Zukunft der Organisation fraglich. Laut Gerd Sonnleitner, Absatzfonds-Vorsitzender und Präsidenten des Deutschen Bauernverbands, muss die CMA Rückzahlungen an die Bauern in Höhe von rund 120 Millionen Euro leisten. Zahlungsschwierigkeiten hatte die CMA allerdings bisher dementiert. "Die CMA ist zahlungsfähig, da gibt es überhaupt keine Probleme", sagte ein CMA-Sprecher noch vor wenigen Tagen gegenüber Spiegel Online. Die Rückzahlungsforderungen richteten sich gegen den Absatzfonds und nicht gegen den Marketingverband. Sonnleitner hatte noch nach dem Urteil versichert, dass der Förderfonds über genügend finanzielle Rückstellungen verfüge, um seine Arbeit vorerst weiterführen zu können.
"Die Politik kann und darf sich nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen", erklärte der CMA-Betriebsrat. Spätestens seit 2002 sei der Bundesregierung bekannt gewesen, dass das Absatzfondsgesetz verfassungswidrig sein könnte. Der Betriebsrat forderte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) auf, eine Garantieerklärung an die beiden Gesellschaften abzugeben, in der das Ministerium die offenen Forderungen absichert. Nur dann sei ein Sozialplan möglich. Bundesweit sind von dem drohenden Aus für die CMA und die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) Betriebsratskreisen zufolge mehr als 300 Beschäftigte betroffen. Für heute ist in Bonn eine Mitarbeiter-Demonstration geplant.
t-online.de/business / dpa / AP
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