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Marktmanipulation und Insiderhandel bei Premiere?

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Marktmanipulation und Insiderhandel bei Premiere?

07.05.2009, 19:25 Uhr | mash

Premiere im Fadenkreuz der BaFin (Foto: imago) Premiere im Fadenkreuz der BaFin (Foto: imago)Nach dem Bekanntwerden überhöhter Abonnentenzahlen beim Bezahlsender Premiere hat die Finanzaufsicht BaFin eine formelle Untersuchung eingeleitet. Dabei gehe es um den Verdacht auf Marktmanipulation und Insiderhandel, sagte eine BaFin-Sprecherin in Bonn. Die Vorgänge haben aber auch ein juristisches Nachspiel für das Unternehmen.

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Aktien purzelten in den Keller

Anlass für die formelle Untersuchung der BaFin sei die Ad-Hoc-Mitteilung von Premiere vom 2. Oktober vergangenen Jahres, sagte die Sprecherin. Darin hatte der Bezahlsender seine eigenen Angaben zu den Kundenzahlen um rund ein Fünftel gesenkt und damit die Börsen schockiert. Der Premiere-Aktienkurs brach damals zeitweise um gut die Hälfte ein.

Premiere droht Geldbuße

Die formelle Untersuchung der BaFin, der eine Analyse vorausgegangen war, werde einige Zeit dauern, sagte die Sprecherin. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Straftat geben, werde die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Für den Fall, dass eine Ordnungswidrigkeit festgestellt würde, könnte die BaFin selbst eine Geldbuße von bis zu einer Million Euro verhängen.

Falschangaben zu Kundenzahlen

Währenddessen reichten zwei Anleger am Landgericht Frankfurt wegen der Vorgänge eine erste Klage gegen Premiere ein. Sie werfen dem Unternehmen fehlerhafte Angaben zu den Kundenzahlen in den Börsenprospekten 2005 und 2007 vor, wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München mitteilte.

Aktionäre können Rückabwicklung verlangen

Auch die Anwaltskanzlei verwies auf die Ad-Hoc-Mitteilung des Unternehmens. Darin habe Premiere angegeben, lediglich 2,411 Millionen Abonnenten zu haben, die Anleger seien bis dahin aber aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als drei Millionen Abonnenten ausgegangen. Darin seien offenbar auch nicht aktivierte und bereits beendete Abonnements enthalten gewesen, erklärte Rechtsanwalt Franz Braun. "Darauf wurde beim Börsengang und bei der Kapitalerhöhung jedoch nicht hingewiesen. Grundsätzlich stehen den Aktionären deshalb Prospekthaftungsansprüche zu." Vor allem diejenigen Anleger, die für die Kapitalerhöhung im Jahr 2007 gezeichnet hätten, könnten verlangen, dass diese Geschäfte rückabgewickelt beziehungsweise Verluste ersetzt würden.

Anonyme Anzeige in München

Ein Sprecher des Unternehmens wollte keine Stellungnahme dazu abgeben, da die Klageschrift noch nicht vorliege. Auch beim Landgericht Frankfurt war die Klage nach Angaben eines Sprechers zunächst noch nicht registriert. Bei der Staatsanwaltschaft München läuft bereits seit Ende vergangenen Jahres ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher unrichtiger Darstellung der Abonnentenzahlen, nachdem dort eine anonyme Anzeige eingegangen war.

Zahlreiche Anleger geschädigt

Angesichts des drastischen Kurseinbruchs für der Premiere-Aktien von mehr als 30 Euro beim Börsengang auf mittlerweile unter zwei Euro dürfte es nach Einschätzung der Anwaltskanzlei zahlreiche geschädigte Anleger geben. Rechtsanwalt Braun räumte allerdings ein, dass sich bisher keine weiteren an einer Klage interessierten Aktionäre bei der Kanzlei gemeldet hätten.

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Quelle: t-online.de , dpa-AFX

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