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Mehr Schutz im Wertpapierhandel

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Mehr Schutz im Wertpapierhandel

15.07.2010, 14:44 Uhr | Financial Times Deutschland

Anlegerschutz: Die EU-Kommission will eine höhere Einlagensicherung durchsetzen (Foto: imago) (Quelle: imago)Anlegerschutz: Die EU-Kommission will eine höhere Einlagensicherung durchsetzen (Foto: imago)Die Pläne der EU-Kommission für einen besseren Anlegerschutz in Europa enthalten auch Neuerungen für den Wertpapierhandel: Bei der Insolvenz eines Unternehmens soll das Vermögen der Investoren künftig bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geschützt sein. Die Anleger sollen zudem spätestens neun Monate nach dem Insolvenzfall ihr Geld erhalten. Außerdem müssen die Einlagensicherungssysteme ihre Kapitalausstattung besser absichern.


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Reformen bereits für 2012 geplant

Nach Angaben der EU-Kommission könnten die Vorschläge bereits 2012 wirksam werden. Sollten sie in der Form umgesetzt werden, müssen sich die Wertpapierhandelsunternehmen auf höhere Beiträge zur Finanzierung der jeweiligen Sicherungssysteme einstellen.

Selbstbehalt für Anleger soll wegfallen

Die EU-Kommission reagiert mit dem Reformentwurf auch auf viele Beschwerden von geprellten Anlegern, die sich über zu lange Auszahlungszeiten und geringe Entschädigungen beklagten. Bislang schreibt das EU-Recht nur eine Mindestdeckungssumme von 20.000 Euro vor. Die Mitgliedsstaaten haben zudem die Möglichkeit, für Anleger einen Selbstbehalt von zehn Prozent zu verankern. Die Regel gilt auch in Deutschland. Nach dem Willen der EU-Kommission soll der Selbstbehalt für Anleger wegfallen.

Derzeit sichern 800 deutsche Unternehmen Anlagegelder ab

Hierzulande ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die zentrale Abwicklungsstelle bei Insolvenzen. Sie wurde 1998 gegründet. Derzeit gehören ihr rund 800 Unternehmen an - vor allem Vermögensverwalter, die das Geld im Auftrag ihrer Kunden verwalten. Die Mitglieder zahlen jährlich in einen Fonds, mit dem geprellte Anleger entschädigt werden. Der Beitrag bemisst sich an der Höhe der Provisionen und liegt zwischen rund 1,2 und 7,7 Prozent pro Jahr - maximal jedoch zehn Prozent des Jahresgewinns.

Der Fall Phoenix Kapitaldienst

Seit ihrer Gründung musste die EdW insgesamt 18 Entschädigungsfälle bearbeiten. Für Schlagzeilen sorgte vor allem die Pleite von Phoenix Kapitaldienst im Jahr 2005. Das Unternehmen betrieb ein Schneeballsystem, bei dem knapp 30.000 Anleger 650 Millionen Euro verloren. Sie machten bei der EdW Ansprüche von 200 Millionen Euro geltend.

Finanzielle Reserven der EdW nicht hoch genug

Der Schaden überstieg die finanziellen Reserven der EdW. Bis heute haben nicht alle Anleger ihr Geld erhalten. Um die Entschädigung vorfinanzieren zu können, erhielt die Einlagensicherung vom Staat einen Kredit über 128 Millionen Euro. Im Gegenzug will die EdW von ihren Mitgliedern Sonderbeiträge erheben, um den Kredit zurückzahlen zu können. Die erste Rate in Höhe von 29 Millionen Euro ist Ende September fällig. Mehrere Firmen haben jedoch Widerstand angekündigt.


Quelle: Financial Times Deutschland

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