Die Zukunft der Hypo Real Estate bleibt ungewiss (Foto: dpa)Der Bund muss nach Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate mit einer "Kontrollmehrheit" das Ruder übernehmen. Eine Enteignung sei nur die "ultima ratio" (das letzte Mittel), sagte Merkel am Sonntag in der ZDF-Sendung "Berlin direkt". Sie fügte hinzu: "Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen." Eine Insolvenz der Bank sei hingegen keine Alternative: Deutschland habe wie andere Länder auf internationaler Ebene zugesagt, keine Bank pleite gehen zu lassen, die andere Institute mit sich reißen könnte.
Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch (18.2.) im Kabinett ein sogenanntes "Rettungsübernahmegesetz" auf den Weg bringen, das auch eine zwangsweise Verstaatlichung der HRE gegen Entschädigung der Aktionäre zulassen könnte. Damit soll das Münchner Institut gerettet werden - im Gegenzug kann der Bund künftig die Geschäftspolitik mitbestimmen. Nach Informationen von "Welt online" will die Regierung die Annahmefrist für Übernahmeangebote von drei Monaten drastisch kürzen. Auch soll die Schwelle, ab der Hauptversammlungen Kapitalerhöhungen bewilligen können, im Aktiengesetz von 75 Prozent auf voraussichtlich 50 Prozent gesenkt werden. Beide Maßnahmen sollten auf die HRE beschränkt und bis zum Jahresende befristet sein, schreibt das Blatt.
"Der Staat kann nur Brücken bauen"
In der Diskussion scheut die Politik dabei weiter den historisch belasteten Begriff einer "Enteignung". Es gehe darum, die soziale Marktwirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, sagte Merkel zu wachsenden Bedenken gegenüber einem zu starken Eingriff des Staates in die Gestaltungsfreiheit der Wirtschaft. "Der Staat kann nur Brücken bauen." Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hält eine Enteignung bei der HRE und in anderen Fällen für "sehr schwer erträglich". Sie dürfe nur "das letzte, das allerletzte Mittel" sein, wenn keine andere Lösung mehr infrage komme, sagte Seehofer am Sonntag in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin". "Es darf in Deutschland nicht einreißen, dass der Staat als Unternehmer oder Banker tätig wird."
Übernahmeangebot des Bundes denkbar
Angesichts der verfahrenen Situation wird in Finanzkreisen für möglich gehalten, dass der Bund dem Großaktionär Christopher Flowers und anderen HRE-Anteilseignern zunächst ein öffentliches Kaufangebot unterbreiten könnte. Die Zeit drängt, weil der Konzern bis Ende März seine Bilanz vorlegen muss. Dennoch herrscht in der Politik laut Regierungssprecher Ulrich Wilhelm Einigkeit darüber, dass die Verstaatlichung einer Bank nur als allerletztes Mittel zur Stabilisierung des Finanzmarktes infrage komme. Zuvor müssten alle milderen, "weniger einschneidenden, rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Lösungen" zum Erwerb einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung gescheitert sein
Verstaatlichung letztes Mittel
"Unter engen zeitlichen Vorgaben und unter engen inhaltlichen Vorgaben wird eine Verstaatlichungsoption als letztes Mittel im Moment innerhalb der Bundesregierung erörtert", sagte Wilhelm. Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen komme eine Enteignung nur als äußerste Maßnahme in Betracht. "Es geht im Kern darum, dass der Staat dann, wenn es um überragende Güter geht, sich auch durchsetzen muss." Wilhelm verwies auf internationale Verabredungen der Regierungen, dass nach der verhängnisvollen Pleite der US-Bank Lehman Brothers der Untergang weiterer "systemrelevanter" Banken verhindert werden solle.
Übernahme kein einfaches Unterfangen
Mit einem Übernahmeangebot könnte es allerdings schwer für den Bund werden, die angestrebte Mehrheit von mindestens 95 Prozent zu erreichen. Dabei wird ein durchschnittlicher Preis für den Kursverlauf der vergangenen Wochen je Aktie geboten. Ab 95 Prozent könnte der Bund die restlichen Kleinaktionäre herausdrängen (Squeeze-Out) und hätte freie Hand bei der Sanierung der HRE. Bisher hat das Institut bereits 102 Milliarden Euro an Kapitalhilfen und Garantien erhalten. Eine Pleite soll wegen der befürchteten Kettenreaktion auf den Finanzmärkten unbedingt vermieden werden.
Verschiedene Formen des Einstiegs möglich
Das Bankenrettungspaket der Regierung sieht bisher nur einen Einstieg des Staates von bis zu einem Drittel vor, ohne dass Aktionäre eingebunden werden müssen. Eine Alternative zur einer Zwangsverstaatlichung ist ein sogenannter Kapitalschnitt, bei der der Staat als neuer Investor einsteigen würde. Im Fall der HRE hängt eine konkrete Regelung auch von der Kompromissbereitschaft Flowers ab. Aufgrund des Kurseinbruchs hat sich der Wert seiner Beteiligung an dem Institut drastisch verringert. Möglicherweise verlangt er nun eine Art Trostpflaster für einen Ausstieg.
Gesetz könnte Großaktionär aushebeln
Bisher hat sich die Regierung mit Flowers nicht auf einen Verkauf seiner 24-Prozent-Beteiligung einigen können. Der Investor kann nach geltendem Gesetz so eine Kapitalerhöhung blockieren. Sollte hingegen das Gesetz wie gewünscht Bundestag und Bundesrat passieren, könnte sich Flowers allein auf einer Hauptversammlung nicht mehr wehren. Sein Anteil würde dann voraussichtlich stark verwässert werden, ohne dass eine Abfindung fällig würde. Flowers hatte HRE-Aktien für 22,50 Euro das Stück gekauft. Am Montag kosteten sie zeitweise weniger als 1 Euro. Der Verlust für Flowers beträgt rund eine Milliarde Euro.