08.12.2011, 15:41 Uhr | t-online.de
Mieter bekommen ihre Kaution nicht sofort nach dem Ende des Mietverhältnisses zurück. Sie müssten ihrem Vermieter eine vertretbare Zeit lassen, mögliche Ansprüche zu prüfen, erklärt der Mieterverein München. Als vertretbar würden in der Regel sechs Monate angesehen. Stehe die Nebenkostenabrechnung noch aus, könne der Vermieter zumindest einen Teil der Kaution so lange zurückhalten, bis die Abrechnung erstellt wurde.
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Quelle: t-online.de
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