07.07.2011, 09:31 Uhr | AFP
Im Streit um die Höhe von Mietnebenkosten wie etwa Müllgebühren hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Vermieterrechte gestärkt. Demnach ist es nicht zulässig sich auf einen "Betriebskostenspiegel" zu beziehen. Der Mieter muss beweisen, dass der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat, entschied der BGH in einem verkündeten Urteil. (AZ: VIII ZR 340/10)
Im aktuellen Fall hatte ein Mieter die Zahlung der Mietnebenkostenabrechnung für 2007 teilweise verweigert, weil sein Anteil an den Müllabfuhrgebühren bei über 500 Euro lag. Er teilte dem Vermieter in einem Anwaltsschreiben als Begründung mit, dass laut dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds allenfalls ein Betrag von 185,76 Euro gerechtfertigt sei.
Laut BGH ist dieser Spiegel für konkrete Streitfälle allerdings wertlos. Der Mieter hätte vielmehr die Belege des Vermieters einsehen müssen, um sich über die Müllgebühren der Stadt zu informieren. Zudem lag der Grund für die hohen Abrechnungen im Fehlverhalten der Mieter, die immer wieder Restmüll in die für Verpackung gedachten kostenlosen gelben Tonnen geworfen hatten. Dass die Stadt deshalb die gelben Tonne durch gebührenpflichtige Restmülltonnen austauschte, könne dem Vermieter nicht vorgeworfen werden, heißt es im Urteil.
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Quelle: AFP
Vermieter schrieb:
am 6. Juli 2011 um 18:07:49
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Müll
Wenn Ihr euren Restmüll in die gelbe Tonne werft, habi Ihr doch selber Schuld!!
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teufel schrieb:
am 6. Juli 2011 um 18:03:45
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nebenkosten
was ich mit meinem vermieter erlebe, ist unmöglich. die richter haben bestimmt eigentum, und desshalb diese urteile. sie
schützen sich selber rund nehmen die rechte nur für sich in anspruch. armes deutschland. gier, gier !!!!!!!!!!!
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Stammspieler schrieb:
am 6. Juli 2011 um 18:03:42
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AW: Betriebskostenspiegel
Damit der Mieterverein zeigen kann, was er mit den Mietgliedsbeiträgen Tolles macht. Und es wäre so schön für
die Mietervereine gewesen, wenn der Prozeß anders verlaufen wäre. Endlich ein Urteil, das die Realität berücksichtigt. Wie viele Mieter meinen, was der Vermieter alles zu zahlen hätte. Jetzt auch etwa die Müllabfuhr der Mieter, die nicht Willens sind, den Müll zu trennen. Ärgerlich ist es natürlich für die Mieter, die ordnungsgemäß entsorgt haben und die Umstellung nicht Schuld sind.
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