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Mietrecht: Das Hausrecht liegt beim Mieter

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Mietrecht: Das Hausrecht liegt beim Mieter

02.01.2012, 19:51 Uhr | dpa-tmn

Keine Chance: Hier entscheidet der Mieter (Quelle: imago)

Keine Chance: Hier entscheidet der Mieter (Quelle: imago)

Wer darf über den Zugang zu einer Mietwohnung entscheiden? Der Eigentümer? Der Mieter? Und wer darf einen Zweitschlüssel haben? Der Deutsche Mieterbund erklärt die wichtigsten Fakten zum Hausrecht von Mietern.

Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Mieter darf Dritte auch daran hindern, in seine Wohnung zu gelangen.

Hausmeister darf keinen Zweitschlüssel haben

Wer unbefugt in die Mieterwohnung geht oder sich dort aufhält, begeht Hausfriedensbruch und kann bestraft werden. Das gilt genauso für den Vermieter wie für den Hausmeister oder Hausverwalter. Ohne Wissen beziehungsweise gegen den Willen des Mieters dürfen diese Personen die Wohnung nicht betreten. Sie dürfen deshalb auch keinen Zweitschlüssel haben.

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Der Vermieter darf seinem Mieter auch keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters erstreckt sich sowohl auf die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Deshalb ist ein Verbot des Vermieters, das Haus zu betreten, gegenüber einem Besucher unzulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Besucher früher ein Mieter im Haus war und als Randalierer gekündigt wurde.

Weitere Tipps rund ums Mietrecht im Mietrechtslexikon


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Kommentare (99)

zum Forum

Thema: "Mietrecht: Das Hausrecht liegt beim Mieter "

Ken4 schrieb: am 2. Januar 2012 um 20:49:00
(97) (11) Mietrecht
Ich wohne schon seit Jahren zur Miete und es gibt nichts besseres. Mein Vermieter und ich verstehen uns, und beide sind wir alt
genug, wenn was darüber zu reden. Ich glaube, das es das ist, die Leute reden zu wenig, wenn was nicht stimmig ist.
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Franz schrieb: am 2. Januar 2012 um 20:29:24
(57) (56) null problemo
Ein Vermieter darf die aktuell ausstehende Miete pfänden lassen, auch wenn der Mieter ein Einkommen unterhalb der
Pfändungsgrenze hat. Also, wenn der Hartzler nicht die Miete bezahlt sofort beim Jobcenter die Pfändung einleiten und dies jeden Monat.
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Vermieter schrieb: am 2. Januar 2012 um 20:12:08
(60) (68) Der Mieterbund
ist langfristig der größte Freund der Vermieter und leistet seinen Mitgliedern einen Bärendienst, denn er fördert die
Zwietracht. Mit jeder Klage gibt wieder ein Vermieter frustriert auf und lässt Wohnraum lieber leer stehen. Was passiert? Wohnraum wird knapp, Mieten werden teurer und die übrig bleibenden Vermieter und vor allem die großen Wohnungsgenossenschaften freuen sich über höhere Mieten. Die Rendite steigt. Vielen Dank lieber Mieterbund.
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