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Kürzere Fristen? Mieterbund geht auf die Barrikaden
13.11.2009, 09:01 Uhr | dpa
Neue Bundesregierung will Kündigungsschutz für Mieter kürzen (Foto: Imago)Die Pläne der Bundesregierung, das Mietrecht zugunsten der Vermieter zu ändern, bringen den Deutschen Mieterbund (DMB) auf die Barrikaden. Kündigungsfristen sollen vereinheitlicht und kürzere Fristen für Vermieter durchgesetzt werden. Bislang erhöhte sich die Kündigungsfrist nach fünf Jahren Vertragsdauer für den Vermieter von drei auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate. Mieter ihrerseits können immer mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
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Kündigungsfristen sollen vereinheitlicht werden
Das soll sich nach dem Willen von CDU/CSU und FDP ändern. Die entsprechende Passage im Koalitionsvertrag lautet: „Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren." Und weiter: "Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein.“
Änderungen für Mieterbund unakzeptabel
Besonders die Vereinheitlichung der Fristen kritisiert der DMB. Der Verband wirft der neuen Bundesregierung vor, den Kündigungsschutz für Mieter schwächen zu wollen. „Wahrscheinlich sollen Vermieter künftig das Mietverhältnis immer mit einer Dreimonatsfrist kündigen können“, sagte Mieterbundspräsident Franz-Georg Rips am Montag in Berlin. Er erklärte, die vorgesehenen Änderungen seien falsch, überflüssig und unakzeptabel. Es sei ein großer Unterschied, ob Mieter kündigten und freiwillig die Wohnung aufgäben, oder ob der Vermieter kündige und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen würden.
Auch Mietminderungsrecht soll eingeschränkt werden
Der Verband hat Schwarz-Gelb aufgefordert, Aufweichungen des Mietrechts zu unterlassen. Dies betreffe auch Pläne, das Mietminderungsrecht bei der Sanierung von Gebäuden im Wärmebereich abzuschaffen. „Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz und Heizungsausfall müssen auch weiterhin durch das Mietminderungsrecht abgegolten werden“, so Rips. Damit schaffe die Bundesregierung einen Präzedenzfall, denn dulden müsse der Mieter eine Vermietermodernisierung auch heute schon. Grund für eine Mietminderung sei aber nicht die energetische Modernisierung selbst, sondern die erheblichen Beeinträchtigungen und Mängel infolge der Bauarbeiten, wie Lärm, Schmutz, Heizungs- oder Warmwasserausfall.
Mieterbund kündigt massive Forderungen an
Die Koalition müsse insgesamt an der Mietrechtsreform von 2001 festhalten, sonst werde der DMB massive Mietrechtsforderungen auf den Tisch legen, kündigte Rips an. Positiv bewertete er das Bekenntnis der Koalition zu Klimaschutz, zur Gebäudesanierung und die Ankündigung, die Sanierungsquote für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu steigern. „Es fehlen aber klare und verbindliche Vorgaben für den Wohnungsbestand, bis wann welche energetischen Ziele erreicht werden sollen", bemängelte Rips.
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Quelle: AFP
, dapd
, t-online.de