21.11.2011, 15:00 Uhr | dpa-tmb
Eine Eigentümerversammlung darf die Hunde- und Katzenhaltung verbieten. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung sei nicht sittenwidrig, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 20 W 500/08). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein hin. Auch greife das Verbot nicht übermäßig in das Recht von Mieter und Vermieter ein.
In dem Fall beschloss eine Wohnungseigentümerversammlung eine Hausordnung, die unter anderem die Haltung von Hunden und Katzen verbot. Eine Wohnungseigentümerin vermietete ihre Wohnung später an eine Frau, die mit einem Hund einziehen wollte. Der Verwaltung teilte die Vermieterin mit, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung wegen der Beschränkung der persönlichen Entfaltung des Einzelnen unwirksam sei.
Vor Gericht hatte sie damit keinen Erfolg. Das Verbot greife nicht unverhältnismäßig in das Recht von Mieter oder Vermieter ein. Die Haustierhaltung zähle nicht zum Kernbereich des Sondereigentums - hier also der Wohnung -, sondern könne durch eine Vereinbarung generell verboten und durch Mehrheitsbeschluss beschränkt werden. Ein solcher Mehrheitsbeschluss binde alle Wohnungseigentümer.
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Quelle: dpa-tmn
Hugo schrieb:
am 3. Januar 2012 um 10:22:29
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Sozialamt
Das Problem des Hundehaltungsverbotes lässt sich ganz einfach lösen. Man verkündet allen Eigentümern, dass die Wohnung künftig
dem Sozialamt zur Verfügung gestellt wird, damit dieses dort seine Problemfälle unterbringen kann. Danach geschieht ein Wunder: Das Verbot der Hundehaltung ist blitzartig vom Tisch.
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sylvia schrieb:
am 2. Januar 2012 um 19:20:32
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(1)
haustioerhaltung
also vertrag heisst auch "vertragen" und wer sich daran hält der achtet auch den anderen "vertragspartner"
ich verstehe manche nicht die dann ein gericht bemühen müssen obwohl es vorher doch gelesen und unterschrieben wurde
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jürgen schrieb:
am 13. Dezember 2011 um 03:45:23
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Hundehaltung
Mal ganz abgesehen davon, dass ich das Verbot der Haltung von Hunden und Katzen, blöd finde, muss ich bemerken, dass daran
nicht die Tiere schuld sind, sondern die Halter, die ihre Tiere nicht erziehen. Viele verbieten auch einfach, ohne zu wissen warum, nur weil man das, vor 50 Jahren, auch schon gemacht hat.
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