vom Mon Feb 08 18:01:37 CET 2010 | dpa tmn
Ein Vermieter darf dem Besucher eines wegen schwerwiegender Störungen ein Hausverbot aussprechen. Wenn jemand in gravierender Weise den Hausfrieden stört, ist das auch ohne Ankündigung möglich. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist (Az.: 38 C 1281/07 [38]). Voraussetzung ist aber, dass andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen, den Hausfrieden kurzfristig wieder herzustellen.

Bei Ruhestörungen können Vermieter Hausverbot erteilen (Foto: imago)
All diese Bedingungen waren nach Einschätzung der Richter in dem Fall erfüllt. Der betroffene Besucher hatte betrunken Jugendliche auf dem Hausgrundstück mit einem Dolch und einer Schusswaffe bedroht und sich anschließend selbst in die Hand geschossen.
Allgemeine Besuchsverbote sind laut dem deutschen Mietrecht aber unzulässig - der Vermieter darf Mietern keine pauschalen Vorschriften machen.
dpa tmn
Jetzt lesen: Ken Follett - "Die Tore der Welt" als eBook für 12,99 €.
Limitierte Ingersoll-Automatikuhr für echte Männer jetzt günstiger.
Verdreckte Wohnung, keine Zahlung: So vermeiden Sie den Vermieter-Alptraum. zum Video