11.11.2009, 16:17 Uhr | dpa
Heizungstechniker saugt Ruß aus einer Ölheizung (Foto: imago)Schlechte Nachrichten für Mieter. Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Öltanks auf die Mieter umlegen. Sie müssen die Kosten auch nicht auf die Abrechnungen mehrerer Jahre verteilen sondern können diese im Jahr der Entstehung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.Die Reinigung eines Öltanks ist Teil der Betriebskosten und muss vom Mieter getragen werden.
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Quelle: dpa , t-online.de
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