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Mietrecht: Polizei darf Wohnung wegen Lärm durchsuchen

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Polizei darf Wohnung wegen Lärm durchsuchen

03.11.2011, 19:06 Uhr | dpa-tmn

Lärmt der Nachbar, darf jetzt die Polizei eingreifen (Quelle: imago)

Lärmt der Nachbar, darf jetzt die Polizei eingreifen (Quelle: imago)

Lärm treibt Nachbarn gerne auf die Palme und ist häufig ein Grund, die Polizei zu rufen. Doch allzu oft können die Ordnungshüter nichts unternehmen und nur an die Einsicht der Lärmverursacher appellieren. Doch das könnte sich zukünftig ändern. Denn das Oberlandesgericht erlaubte der Polizei die Kompetenzen bei Lärmbelästigung.

So dürfen die Beamten die Wohnung eines Mieters durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen, wenn der Mieter mit diesen Gegenständen seine Mitmenschen schikaniert. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie der Deutsche Mieterbund mitteilt (Az.: 14 Wx 9/10).

Elektrische Laubsäge belästigte Nachbarn

In dem Fall ließ ein Mieter über mehrere Tage eine elektrische Laubsäge in seiner Wohnung laufen - auch während seiner Abwesenheit. Durch das laute Geräusch fühlten sich die Nachbarn massiv gestört und riefen die Polizei.

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Die Beamten konnten jedoch nicht eingreifen, weil der Mieter unter Berufung auf sein Hausrecht den Zugang zu seiner Wohnung verweigerte. Er gab weder die Laubsäge heraus, noch stellte er das Gerät ab.

Beschlagnahme ist angemessen

Die Richter entschieden, dass ein Durchsuchungsbefehl und die Beschlagnahme der Laubsäge angemessen seien. Es sei davon auszugehen, dass der laute Brummton zu einer schwerwiegenden nervlichen Daueranspannung und Erschöpfung führt und so das körperliche Wohlbefinden der Nachbarn erheblich beeinträchtigt. Das gesundheitliche Wohl der Nachbarn wiege in diesem Fall schwerer als die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Mieters.

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Quelle: dpa-tmn , t-online.de

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Kommentare (16)

zum Forum

Thema: "Mietrecht: Polizei darf Wohnung wegen Lärm durchsuchen"

wapiti schrieb: am 5. November 2011 um 19:58:51
(10) (2) Lustig
Im Haus meiner Schwester wohnt über ihr ein geistig Behinderter. Er benutzt keine Werkzeuge, die die Polizei beschlagnahmen könnte.
Er klopft einfach nur mal gegen die Heizung, gegen die Wand, gegen die Armarturen im Bad. Und das bis in die späte Nacht, wenn er wach wird, klopft er ebenfalls wild drauf los. Er hat niemanden Ober-Nachbarn, der sich beschweren könnte. Zeugen für die Lärmbelästigung stellen sich nicht zur Verfügung, weil der Behinderte gewalttätig ist.
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siggi schrieb: am 3. November 2011 um 13:44:39
(2) (27) Ich halte das Thema
für übertrieben,es wohnen mehrere Parteien in einem Haus,sind die nicht in der Lage gegen eine Nervensäge
anzukommen,na das ist ein Armutszeugnis!!
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Häuslebauer schrieb: am 3. November 2011 um 08:47:32
(17) (1) @godeysen
Wenn er nur Mozart oder Bach gespielt hätte, wäre es ja noch erträglich gewesen. Aber das was er bevorzugt hatte, konnte man
ruhigen Gewissens mit dem Geräusch einer Kreissäge vergleichen. Ich habe nichts gegen klassische Musik, aber Klassik ist nicht gleich Klassik. Außerdem alles in Maßen und in der richtigen Lautstärke. Im Allgemeinen bin ich sehr tollerant, aber auch ich habe meine Grenzen. Lärm ist eine nicht zu unterschätzende Quelle für viele Krankheiten und stört den sozialen Frieden.
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