01.02.2012, 10:23 Uhr | dpa-tmn, t-online.de
Der Mieter hat viele Rechte und der Vermieter viele Pflichten? Kündigung geht nur schwer? Nicht, wenn sich der Mieter im Ton vergreift und gegen den Vermieter hetzt. Damit riskiert man eine fristlose Kündigung.
Üble Nachrede könne für den Vermieter ein Grund sein, das Mietverhältnis fristlos zu beenden, befand das Landgericht Potsdam (Az.: 4 S 193/10), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 1/2012) des Eigentümerverbandes Haus & Grund berichtet.
In dem Fall hatte sich die Mieterin eines Einfamilienhauses mit ihrem Vermieter über die Nutzbarkeit des Gartens gestritten. Im Zuge dieser Auseinandersetzung äußerte sie sich unangemessen über ihren Vermieter, der sie daraufhin abmahnte. Nachdem die Frau ihren Vermieter dann noch bei dessen Bank angeschwärzt hatte, kündigte er den Mietvertrag fristlos.
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Die Richter am Landgericht bestätigten das Räumungsurteil der vorhergehenden Instanz. Denn die Mieterin habe ihren Vermieter grundlos und ohne nähere Gewissheit über dessen Vermögenslage bei seiner Bank in Verruf bringen wollen. Der Anlass - der Streit über den Garten - sei kein nachvollziehbarer Rechtfertigungsgrund.
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Quelle: t-online.de , dpa-tmn
goldfisch schrieb:
am 5. Februar 2012 um 16:25:42
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vermieter
warum wundern sich mieter über immer punkte im mietvertrag.
die kommen daher,daß vermieter schlechte erfahrungen in den einzelnen
punkten gemacht haben.ganz einfach, die rücksichtnahme von mietern läst an
fremden eigentum läßt machmal zu wünschen überrig,da der mieter meint
der vermieter muß ja richten.da entstehen die meisten auseinandersetzungen.
doch wenn der vermieter auch sehr eingach die sachen sieht,wird es versucht auszunutzen.allso liebe mieter denkt mal nach darüber.
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steffi9876 schrieb:
am 2. Februar 2012 um 18:09:15
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Kaution
@kranichheiner, ich glaube da liegst du etwas falsch. Der Mieter darf die Kaution nicht einfach "abwohnen", der Vermieter sie
aber natürlich mit noch ausstehenden Beträgen verrechnen. Würde ja auch keinen Sinn machen, die Kaution dem Exmieter auszuzahlen und dann aber die fehlende Miete vor Gericht wieder einzuklagen-oder??
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Mephisto schrieb:
am 23. Januar 2012 um 12:06:10
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Verhältnis Vermieter - Mieter
Wir wohnten fast 11 Jahre in der gesetzlich unglücklich geregelten Vermiete-Mieter-Konstellation in einem
Haus. Es war Horror pur am Ende! Die Vermieter haben alle möglichen Kosten unrechtmäßig auf uns umgewälzt + mit Absicht die Anschlüsse der Waschmaschinen vertauscht! Elektroanschlüsse liefen unrechtmäßig über uns + auch die NK-Abrechnung war nie korrekt. Rechnerisch schon gar nicht + Unterlagen fehlten jedes mal! Von daher gibt es auch echte Vermieter-"Schweine". Das verschweige ich
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