19.02.2010, 16:42 Uhr | dpa tmn
Vermieter wollen von Bewerbern vieles wissen, dürfen aber nicht alles fragen. Andererseits sind potenzielle neue verpflichtet, bestimmte Angaben korrekt zu machen. Wenn sie es damit nicht allzu genau nehmen, droht ihnen später eine fristlose Kündigung der Wohnung. Exakt per Gesetz geregelt ist allerdings nicht, wonach sich Vermieter berechtigterweise erkundigen können: "Da gibt es eine rechtliche Grauzone", sagte der Rechtsanwalt Thomas Hannemann. "Er darf zum Beispiel in jedem Fall fragen, wie der Mieter das Objekt nutzen will, etwa, ob eine untergeordnete gewerbliche Teilnutzung geplant ist", erläuterte der Spezialist für Immobilienrecht aus Karlsruhe.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Uta schrieb:
am 12. Februar 2010 um 13:56:42
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an ATU
Dafür hatte ich noch keine Mietnomaden ... oder zahlen Sie im Falle des Falles nicht nur den Ausfall, sondern auch die
Instandsetungen (auch in relativ kleinen Wohnungen können da mal schnell nur für die Instandsetzung einige zehntausend Euro zusammenkommen). Wenn ich gute Wohnungen für wenig Miete überlasse, möchte ich auch, dass diese Wohnung gut gepflegt wird ... oder ist das wirklich zu viel verlangt?
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ATU schrieb:
am 12. Februar 2010 um 11:31:54
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@Ute
Donnerwetter, "die frühere(n) Wohnung(en) zusätzlich auch noch inspizieren"...! Da bieten sich doch direkt noch Nachbarbefragungen an.
Ganze Straßenzüge könnte man ins Auge fassen.
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nochmal Mattias schrieb:
am 12. Februar 2010 um 11:06:26
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Vermieter
Als Vermieter haben wir einer Familie, der es nich so gut geht, geholfen. Niewieder! Heute haben wir nur Probleme. Beim Hausputz
hat es angefangen. Man will d. gesammte Mieterprogr. durchziehen. Ergebnis: Der Rechtsanw.des HarzIV Empfängers konstruierte einen Fall. Das alles wird ohne Kontrolle vom Amt bezahlt. Hier kann man sparen.
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