13.02.2009, 10:40 Uhr | oca
Mieter - Manches ist in der Wohnung erlaubt, manches nicht (Foto: imago)Manche Irrtümer über Rechte und Pflichten von Mietern halten sich seit Jahren hartnäckig. Der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin weist deshalb auf einige weit verbreitete Fehleinschätzungen hin. So sei es falsch, dass Mieter das Recht darauf haben, einige Male im Jahr lautstark bis in die Morgenstunden zu feiern. Stattdessen gelten 365 Tage im Jahr die Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes. Demnach ist ab 22.00 Uhr Nachtruhe - Feiernde dürften dann von den Nachbarn nicht mehr zu hören sein.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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