06.11.2009, 08:25 Uhr | dpa
Wohnung nicht rechtzeitig geräumt? Nachmieter bekommt Schadenersatz (Foto: imago)Vermieter sind grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet, wenn eine neu vermietete Wohnung nicht rechtzeitig vom Vormieter geräumt wird und dem Nachmieter Kosten entstehen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Das Gericht sprach einem Mieter 500 Euro Schadenersatz zu. (AZ 33 C 457/09) #
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Quelle: dpa , t-online.de
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