24.09.2010, 11:11 Uhr | cs mit dapd
Schock für Millionen Verbraucher in Deutschland: Wie NDR Info berichtet, werden offenbar Daten nahezu aller EC-Kartenbesitzer gespeichert. Demnach hat der Marktführer Easycash Umsatz- und Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutscher Bankverbindungen in einem gigantischen Datenpool festgehalten. Lediglich auf dem Kassenbon wird der Verbraucher darüber informiert, dass seine Daten festgehalten werden. Rechtlich gesehen ist das laut Easycash einwandfrei. Ziel des Dienstleisters: Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Kartenbesitzer zu treffen. Denn diese Aussage entscheidet an der Kasse, ob Sie Ihre Kartenzahlung per Unterschrift oder PIN legitimieren müssen.
Datenschützer halten laut NDR diesen Vorgang für äußerst bedenklich. Denn die Daten werden aufbereitet und dann sowohl von Easycash selbst als auch von mehreren Vertragsunternehmen in Form eines sogenannten Risikoindexes genutzt. Wie t-online.de erfuhr, legt Easycash allerdings Wert darauf, dass die Daten nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden. In einer Mitteilung gab Easycash-Sprecher Frank Wio bekannt: "Weder erheben noch speichern wir persönliche Daten bei allen Kartenzahlungen." Zudem befolge sein Unternehmen "peinlich genau alle datenschutzrelevanten Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes." Dennoch hat Easycash bedeutenden Einfluss auf die Art und Weise, wie wir an der Supermarktkasse zahlen.
Was die wenigsten wissen: Erst an der Kasse entscheidet ein spezielles Verfahren über die Kreditwürdigkeit des Kartenbesitzers. Denn zahlt der Kunde bargeldlos, werden seine Daten blitzschnell an den EC-Netzbetreiber übermittelt - oft ist dies der Marktführer Easycash. Dessen System gibt dann eine Zahlungsempfehlung auf Grundlage eines Risikoindexes ab, die darüber entscheidet, ob per Unterschrift oder PIN bezahlt werden muss.
Der EC-Netzbetreiber Easycash ist wegen umstrittener Datennutzungen ins Visier von Datenschützern geraten. zum Video
Dabei kostet die Zahlung mit PIN den Handel mehr, da die Bank hier mitkassiert. Laut NDR schätzt der deutsche Einzelhandel deshalb das Lastschriftverfahren mit Unterschrift, da er hier Kosten sparen kann. Gleichzeitig ist diese Form des Bezahlens aber deutlich riskanter. Denn der Kunde kann einer Lastschrift im Nachhinein widersprechen. Und wenn kein Geld auf dem Konto ist, wird die Zahlung erst gar nicht ausgeführt. Dieses Risiko will Easycash mit seiner ausgeklügelten Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden minimieren.
Mit Hilfe statistischer Mittel errechnet das Unternehmen einen Risikoindex für den Karteninhaber. Das Verfahren soll vorhersagen, ob eine Lastschrift tatsächlich ausgeführt wird oder scheitert. Und dafür braucht das Unternehmen ein umfangreiches Bild der Kartenbesitzer, weshalb laut Easycash bei jeder Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Kartendaten gespeichert werden. Daraus errechnet der Konzern Empfehlungen für Vertragsunternehmen, wie der Kunde zahlen soll. Und der Handel hält sich daran.
Damit gibt es also gute und schlechte Karten. Und wer eine gute Karte besitzt, der darf häufiger mit Unterschrift zahlen und auch höhere Beträge mit dem Lastschriftverfahren begleichen. Dagegen müssen Inhaber einer schlechten Karte ihre Geheimzahl immer im Kopf haben. Nur mit ihr kann er an der Kasse seine Rechnung begleichen. Dabei muss der Kunde gar nicht ein notorischer Zechpreller sein: Laut NDR reicht es schon aus, wenn der Kartenbesitzer regelmäßig nur kleine Beträge begleicht.
Eine Easycash-Sprecherin sagte dem Sender, die Datenspeicherung und -verarbeitung geschehe auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und berief sich dabei auf einen Brief des NRW-Landesdatenschutzes aus dem Jahr 2002, der dies bestätige. T-Online.de erfuhr, dass Easycash eng mit den Datenschutzbehörden zusammenarbeitet. Zudem habe erst vor kurzem der TÜV Rheinland eine Datenschutz-Überprüfung in dem Unternehmen vorgenommen und nichts beanstandet.
Aus Kreisen von Landesdatenschützern heißt es jedoch, Easycash interpretiere dieses Schreiben nicht richtig. Peter Gola, Mitautor des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz, widersprach einer Darstellung des Unternehmens, Kontoverbindungen seien keine personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und eine schriftliche Einwilligung der Kunden sei deshalb nicht notwendig. "In diesem Fall steht es außer Frage, dass die Daten personenbezogen sind, da sie ja auf konkrete Personen zurückgeführt werden sollen", so der Datenschutzexperte.
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Quelle: t-online.de , dapd
wula39 schrieb:
am 24. September 2010 um 18:33:46
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EC Karten
Man kann heute absolut keinem mehr Trauen,jeder Hans und Kunz will seinen Vorteil koste es was es wolle.Fällt er auf behauptet er
das ist doch alles nicht so schlimm ,wir machen nur das was im gesetzt steht und von daher möglich ist.Die Ploitik spielt Vogel Strauss und vergräbt den Kopf in den Sand.Sind wir doch nur für unsere Lobbyisten zuständig,die Wähler sollen gefälligst sehen wo sie bleiben.Hauptsache sie gehen bei Wahlen an die Urnen,sonst müssen wir schimpfen.
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Bürgerin schrieb:
am 24. September 2010 um 10:54:00
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Daten
1984 von Georg Orwell lässt Grüßen,
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Mustermann schrieb:
am 24. September 2010 um 01:52:29
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PIN oder Unterschrift
Ich halte diese Bewertung bei PIN oder Unterschrift für ausgemachten Blödsinn. Ich finde es immer lästig, dieses Hin
und Her mit der Unterschrift, das Festklammern der Kassiererin zunächst an der Karte, bis sie nochmal die Unterschriften verglichen hat. Mit der PIN finde ich es viel praktischer. Den Kassenzettel habe ich ja auch zur Kontrolle oder wenn ich was umtauschen möchte. Die meisten Geschäfte des täglichen Bedarfs arbeiten nur mit PIN, sonst wäre die Zeit an der Kasse noch knapper.
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