01.03.2010, 10:04 Uhr | Carina Frey, dpa
Immer mehr Ruheständler machen sich im Alter noch einmal selbstständig. (Foto: Imago)
Den Keller aufräumen, viel reisen, im Garten arbeiten oder doch noch Spanisch lernen? Was viele Neu-Ruheständler voll Freude als künftige Tagesbeschäftigung sehen, lässt andere nur gähnen. Sie wollen weiterarbeiten und zwar als ihr eigener Chef. Und dann gibt es diejenigen, die aus blanker finanzieller Not im Alter eine Existenz gründen. Leicht ist der Weg nicht, denn viele Förderinstrumente greifen für Ruheständler nicht mehr. Dafür haben sie einen Vorteil: Beziehen sie eine Rente, müssen sie nicht sofort schwarze Zahlen schreiben.
Ältere Gründer überschätzten manchmal ihre Kräfte, warnt die Initiative "Erfahrung ist Zukunft" in Berlin, hinter der unter anderem Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Regierung stehen. "Halte ich die nervlichen und körperlichen Belastungen aus?", nennt Schmelcher eine wichtige Frage. "Was passiert, wenn ich krank werde und zwei Wochen im Krankenhaus liege?" Für solche Fälle sei es gut, mit einem anderen Selbstständigen zu kooperieren, der im Notfall einspringen kann.
Die Erfahrung zeige, dass Teamgründungen im Alter sehr schwierig sind, sagt Schmelcher. Die Bereitschaft zu kooperieren und zu kommunizieren, lasse bei vielen Älteren nach. "Die sind nicht mehr so flexibel wie mit 20." Wer dennoch im Team gründen will, sollte sich den Partner genau ansehen. Hat er die gleichen Vorstellungen? Manche suchten nur einen Partner, weil sie sich die Gründung alleine nicht zutrauten.
Ohne Eigenkapital ist eine Existenzgründung im Ruhestand schwierig. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht mehr für Ruheständler zuständig, erklärt "Erfahrung ist Zukunft". Damit könnten Fördermittel wie der Gründungszuschuss nicht in Anspruch genommen werden. Auch Darlehen aus dem Programm "ERP-Kapital für Gründungen" gibt es nur bis zum Alter von 62 Jahren. Wenn Banken überhaupt einen Kredit auszahlen, ist die Laufzeit meist sehr kurz, sagt Schmelcher. Die Faustformel laute: Bis zum 70. Lebensjahr muss alles zurückgezahlt sein. Die Initiative rät älteren Existenzgründern, bereits in der Umsatz- und Ertragsvorschau festzuhalten, bis wann die Rückzahlung des Darlehens erfolgt. Ein weiteres Problem für ältere Gründer: Sie benötigen oft nur Summen bis 10.000 Euro. Für die Banken böten solche Kleinstkredite aber nur geringe Gewinnmargen, so die Initiative. Eine Alternative könnten sogenannte Mikrodarlehen oder das "StartGeld" der staatlichen KfW-Bank sein. Bei letzterem erhalten Gründer bis zu 50.000 Euro für Sachinvestitionen, die KfW trägt 80 Prozent des Kreditausfallrisikos.
Vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter dürfen Ruheständler maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen, erklärt Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Wer einen höheren Zuverdienst oder Gewinn hat, erhalte nur eine Teilrente. Über-65-Jährige dürften dagegen so viel verdienen, wie sie möchten. Wer sicher ist, von seiner Selbstständigkeit bald leben zu können, kann auch erstmal auf die Rente verzichten. "Pro Monat, den ich verzichte, bekomme ich 0,5 Prozent mehr Rente", erklärt Renate Thiemann. Geht die Selbstständigkeit schief und türmen sich Schulden, kann ein Teil der Rente gepfändet werden, warnt Thiemann. Nur ein Sockelbetrag sei geschützt. Laut der Pfändungstabelle liege dieser für eine alleinstehende Person bei 989,99 Euro.
Eine Möglichkeit ist das Förderprogramm "Gründercoaching Deutschland". Dabei werden Existenzgründer über mehrere Monate von einem Berater begleitet. Beratung gibt es auch bei Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie regionalen Gründungsinitiativen.
Carina Frey, dpa
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