03.04.2008, 18:36 Uhr | dpa / AFP / T-Online
Lidl-Markt (Foto: dpa) Nach den Bespitzelungsvorwürfen gegen Lidl will der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob gemeinsam mit dem Lebensmitteldiscounter ein neues Konzept zur Videoüberwachung in den Filialen entwickeln. "Wenn man Videoüberwachung macht, muss das klar erkennbar sein. Es müssen die Mitarbeiter wissen und es müssen die Kunden wissen", sagte Jacob.
Überblick -
Überwachung - Was ist erlaubt?
Überwachung ja, Protokolle nein
Mit den neuen Maßnahmen werden laut Jacob nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern und Kunden geschützt: "Sichtbare Kameras haben auch eine abschreckende Wirkung", sagte der Experte. Jacob berät den Lebensmitteldiscounter in datenschutzrechtlichen Fragen. Auf Videoüberwachung der Verkaufsräume will Lidl eigenen Angaben zufolge nicht verzichten. "Eine solche Videoüberwachung ist unentbehrlich, um Diebstähle und Raubüberfälle zu verhindern bzw. aufzuklären", teilte das Unternehmen mit. Jacob kündigte an, zunächst eine Bestandsaufnahme bei Lidl zu machen. Er werde prüfen, wie und in welchem Umfang Daten über Mitarbeiter erhoben und verarbeitet worden seien.
Schaar: "Nur die Spitze eines Eisbergs"
Die Überwachung von Beschäftigten bei Lidl, Edeka und Plus sind nach Ansicht des aktuellen Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, keine Einzelfälle. "Wir haben es mit der Spitze eines Eisbergs zu tun. Die meiste Überwachung läuft unsichtbar ab, ohne unsere Kenntnis", sagte Schaar dem Radiosender MDR Info. Überwacht werde beispielsweise im Einzelhandel, aber auch über Computer am Arbeitsplatz und das Internet. "Die neuen Überwachungsmöglichkeiten reizen manchen, die Arbeitnehmer zu überwachen." Er forderte erneut Regelungen zum Datenschutz für Arbeitnehmer entweder in einem gesonderten Gesetz oder im Bundesdatenschutzgesetz.
Gewerkschaften fordern neues Datenschutzgesetz
Eine solche Bespitzelung ist nach einhelliger Expertenauffassung keineswegs zulässig. Weil es aber immer wieder zu solchen Vorgängen kommt, fordern auch die Gewerkschaften einen umfangreichen Datenschutz am Arbeitsplatz. Er soll die Beschäftigten vor dem unangemessenen Einsatz von Überwachungskameras schützen oder den Zugriff der Chefs auf den Datenverkehr mit Internet und E-Mails begrenzen. Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz gilt nicht zuletzt wegen der technischen Entwicklungen in der Arbeitswelt als überfällig. "Internet, Intranet und E-Mail sind Grundlage für eine neue Qualität der Datenerhebung", stellte der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Vorstandsbeschluss fest. Die Zahlen sprechen für sich: Fast jeder dritte Bundesbürger hat am Arbeitsplatz einen Internet-Zugang. Die Quote erhöhte sich von 16 Prozent in 2003 auf jetzt 30 Prozent.
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Quelle: t-online.de
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