15.05.2009, 11:26 Uhr | Financial Times Deutschland, Thoralf Schwanitz
KfW-Bankengruppe (Foto: dpa)
Um Geld aus dem großen Topf der KfW-Bankengruppe für Mittelständler zu erhalten, müssen einige Formalien eingehalten werden. FTD-Online zeigt, worauf zu achten ist.
Wenn es nach dem Papier ginge, könnten sich Unternehmen derzeit vor Förderangeboten kaum noch retten. Mit 15 Milliarden Euro ist der Kredittopf der KfW Bankengruppe für Mittelständler - ein Teil des Konjunkturpakets I vom November 2008 - gefüllt. Die Absicht dahinter: Der Mittelstand soll auch in der Wirtschaftskrise an frisches Geld kommen. Leider geht es aber nicht nach dem Papier: Unternehmensvertreter wie der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung kritisieren, dass Mittelständler kaum Chancen haben, tatsächlich an die Kredite zu kommen. Es hakt ihrer Ansicht nach bei den Hausbanken: Erst wenn deren Bonitätsprüfung positiv ausfällt, leitet die KfW den Kredit für das Unternehmen weiter.
Viel zu häufig, so die Verbandsvertreter, blockierten die Hausbanken. Die Förderbank verspricht nun Besserung: Die Hausbanken hätten sich erst einmal an das neue Instrument gewöhnen müssen, heißt es bei der KfW. Experten raten Unternehmern, die einen Kredit brauchen, grundsätzlich auch andere Möglichkeiten für Kredite auszuloten. Und - ganz wichtig - die Formalien zu beachten. Damit der Antrag nicht zum Glücksspiel wird.
Das Kreditprogramm der KfW richtet sich an Freiberufler und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und Vorhaben in Deutschland finanzieren wollen. Der maximale jährliche Gruppenumsatz darf bis zu 500 Millionen Euro betragen. Sanierungsfälle und Firmen in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von dem Kreditprogramm ausgeschlossen. Für die Beurteilung, ob ein Unternehmen in solchen Schwierigkeiten steckt, prüft die KfW die Situation der Firma zum Stichtag 1. Juli 2008. Hat der Betrieb erst danach aufgrund der Finanzkrise Probleme bekommen, ist er dennoch antragsberechtigt.
Die Bank stellt Kredite bereit für Investitionen, die einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Außerdem können Betriebsmittel (etwa Warenlager, sonstiger Liquiditätsbedarf) finanziert werden. Bei Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung gilt: Eine Nutzung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken darf nicht erfolgen. Handelt es sich um ein reines Kaufvorhaben, gilt außerdem: Die gekaufte Immobilie muss grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden.
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel können finanziert werden. Beim Kreditbetrag gilt eine Grenze von 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Im KfW-Programm steht pro Unternehmensgruppe oder Konzern für Investitionen maximal ein Kreditbetrag von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag höchstens 30 Prozent der letzten Bilanzsumme beziehungsweise bei nicht bilanzierenden Unternehmen 30 Prozent des letzten Jahresumsatzes betragen. Pro Unternehmensgruppe stellt die KfW hierfür einen Kreditbetrag von maximal 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die KfW-Kredite gilt das Hausbankprinzip. Die KfW gewährt ein Darlehen nicht direkt an die mittelständische Firma, sondern schickt das Geld an deren Kreditinstitut. Darum müssen Unternehmer die Kreditanträge auch vor Ort bei ihren Hausbanken stellen. Bei welcher Bank die Unternehmer ihre Kreditanträge stellen, steht ihnen frei. Durch die Möglichkeit zur großzügigen Haftungsfreistellung gehen die Hausbanken ein vergleichsweise geringes Risiko ein. Wichtig ist der Zeitpunkt des Antrags: Anträge sind bei Investitionen vor Beginn des Vorhabens und bei Betriebsmitteln vor Beginn der Finanzierung bei der Hausbank zu stellen. Die Antragsformulare liegen bei den Banken bereit.
Die Hausbank legt den Zinssatz unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten fest. Sie ordnet hierfür den Kredit in eine der von der KfW vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen ein. Daraus ergibt sich die von der KfW ebenfalls vorgegebene Preisklasse für den Kredit.
Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, diese vereinbaren Antragsteller und Hausbank. Bei Krediten mit Haftungsfreistellung ist eine Absicherung durch eine Bürgschaft von Bürgschaftsbanken, Bund, Ländern oder anderen öffentlichen Institutionen ausgeschlossen. Der nicht von der Haftung freigestellte Teil eines Kredits darf nicht vorrangig oder durch zusätzliche Sicherheiten abgesichert werden.
Bei Investitionen sind Kreditlaufzeiten bis zu fünf oder bis zu acht Jahren möglich - mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung langlebiger Investitionsgüter, etwa Bauvorhaben, kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Jahr.
Financial Times Deutschland, Thoralf Schwanitz
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