09.03.2009, 11:24 Uhr | bv
Bei Mobbing unbedingt Beweise sammeln (Quelle: imago)Wenn Angestellte von Kollegen gemobbt werden, müssen sie bei einer Klage gegen den Arbeitgeber nachweisen, dass es sich um eine systematische Schikane gehandelt hat und es nicht nur gelegentlich Streit gab. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn (Az.: 4 Ca 1984/07), auf das die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hinweist. Demnach sei bei Mobbing-Vorwürfen gegen Kollegen zunächst zu klären, ob Auseinandersetzungen über das übliche Maß von Konflikten im Job hinausgehen.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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