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Mobbing: Über 50-Jährige schikaniert bis zur Kündigung

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Über 50-Jährige schikaniert bis zur Kündigung

26.08.2009, 14:46 Uhr | t-online.de/business

Ältere Mitarbeiter werden immer öfter zu Mobbingopfern. ( (Foto: Imago)

Ältere Mitarbeiter werden immer öfter zu Mobbingopfern. ( (Foto: Imago)

Sie besitzen viel Erfahrung, arbeiten oft schon lange für die Firma - und sind für das Unternehmen entsprechend teuer: die Mitarbeiter der Generation 50plus. Deshalb versucht mancher Chef, die ältere Belegschaft durch systematische Schikane loszuwerden: Mobbing. In der Hoffnung, dass die Opfer selbst die Kündigung einreichen.

Jeder Fünfte betroffen

Eine Studie des Instituts für Markt- und Sozialforschung (IFAK) nennt alarmierende Zahlen: Es sind besonders die über 50-Jährigen, die unter Mobbing zu leiden haben: 20 Prozent - also jeder Fünfte - gaben an, im Job schon einmal Schikanen ausgesetzt gewesen zu sein. Ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr: 2007 waren das nur 16 Prozent.

Schaden für die Unternehmen

Dabei schadet Mobbing nicht zuletzt den Unternehmen: Denn die Opfer gehen laut der Untersuchung weniger motiviert zur Arbeit und fehlen im Büro doppelt so häufig - nämlich 12,2 Tage - wie Beschäftigte, die nicht gemobbt wurden. Die meldeten sich im Durchschnitt nur 6,5 Tage pro Jahr krank.

Mobbing als preiswerte Alternative

Allerdings können Betriebe ihre Personalkosten erheblich reduzieren, wenn sie hauptsächlich jüngere Mitarbeiter beschäftigen. Experten zufolge verdienen 50- bis 65-Jährige deutlich mehr als etwa 25-bis 30-jährigen Kollegen. Unternehmen auf der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten wissen aber: Langgediente Kollegen rauszuwerfen, das erschwert der gesetzliche Kündigungsschutz. Und mit langjährigen Mitarbeitern eine Abfindung aushandeln, damit sie gehen - das kann für die Firma teuer werden. Die vermeintlich preiswerte Alternative: Mobbing. Das ist schwer nachzuweisen, wissen Arbeitsrechtler. Und mancher Chef mag darauf spekulieren, dass der Schikanierte schließlich entnervt freiwillig das Handtuch schmeißt und die Firma verlässt.

Unerträgliche Schikanen

Wie unerträglich solche Schikanen werden können, schilderte ein Gebäudeverwalter im Gespräch mit taz.de. Als ein neuer Vorgesetzter seinen Dienst antrat, habe der gleich erklärt, "dass uns Älteren in den Arsch getreten gehört", erzählte der Mann. Es sei klar gewesen, "dass wir so schnell wie möglich weg sollten". Im Folgenden wurden seine Leistungen genau unter die Lupe genommen, die guten ignoriert, die schlechten der Geschäftsführung gemeldet.

Arbeitspensum war nicht mehr zu schaffen

Die Vorgesetzten führten ein Personalbuch, die Mitarbeiter wurden aufgefordert, Schwächen ihrer Kollegen sofort anzugeben, berichtet das Mobbingopfer. Der Druck wuchs noch, als man für die über 50-Jährigen in der Firma das Arbeitspensum so erhöhte, dass es kaum mehr zu schaffen war. Die Kollegen machten Fehler, so der Mann gegenüber taz.de, Abmahnungen folgten, später dann Entlassungen. Der Gebäudeverwalter hat durchgehalten: Er sei schließlich auf seinen Lohn angewiesen.

Immer wiederkehrende Formen des Psychoterrors

Sein Fall ist ein klassisches Beispiel für Mobbing. Im Rahmen der IFAK-Studie nannten die Betroffenen an erster Stelle das bewusste Vorenthalten von Informationen (63 Prozent). Kaum weniger (62 Prozent) gaben an, vor anderen Personen bewusst schlechtgemacht worden zu sein. Und mehr als die Hälfte der Gemobbten klagten, über sie seien Lügen und Gerüchte verbreitet worden (56 Prozent), man habe sie zudem bewusst „ins Messer laufen lassen“ (53 Prozent). Als weitere Formen dieses Psychoterrors empfanden die Betroffenen, einfach nicht mehr beachtet worden zu sein (44 Prozent). 42 Prozent erzählten, an sie seien absichtlich Fehlinformationen weitergeleitet worden.

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter schützen

Chefs müssen Mobbing laut Paragraf 241 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) so früh wie möglich stoppen, weil sie für den Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind. Außerdem legt das Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 75 Absatz 2) fest, dass Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der Beschäftigten zu schützen und zu fördern haben. Andernfalls können Arbeitnehmer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen.

62.000 Euro für ein Jahr Mobbing

Spätestens dann können Chefs ihre "Sparpläne" begraben: Mehr als 62.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz sprach etwa das Dresdner Arbeitsgericht 2002 einer Arbeitnehmerin zu, die ein Jahr lang durch den direkten Vorgesetzten schikaniert und diskriminiert worden war (Az. 5 Ca 5954/02).

Tagebuch als Nachweis führen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt Betroffenen, sich frühzeitig zu wehren, etwa mit einer Beschwerde beim Personal- oder Betriebsrat. Auf jeden Fall sollte der Arbeitgeber darüber informiert und aufgefordert werden, dem Terror zu unterbinden. Hilfreich kann den Experten zufolge auch ein direktes Gespräch mit dem Mobbenden sein, in dem das Opfer das sofortige Ende der Schikanen verlangt. Um Mobbing nachweisen zu können, raten Arbeitsrechtler dazu, ein Mobbingtagebuch zu führen, das die Vorfälle genau protokolliert. Das kann vor allem wichtig werden, wenn es zu einem Arbeitsprozess kommt.


t-online.de/business  

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