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Nach dem Lidl-Skandal: Welche Überwachung ist erlaubt?

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Nach dem Lidl-Skandal: Welche Überwachung ist erlaubt?

06.04.2008, 17:18 Uhr | AFP / T-Online

Überwachungskamera: Wo darf "Big Brother" spitzeln? (Foto: imago) Überwachungskamera: Wo darf "Big Brother" spitzeln? (Foto: imago) Die Überwachungen beim Lebensmitteldiscounter Lidl dürften ein juristisches Nachspiel haben. Dafür setzt sich die Gewerkschaft Ver.di ein, und auch Datenschützer ermitteln. Dass die Bespitzelung im Fall Lidl rechtswidrig war, daran besteht kein Zweifel. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber überhaupt gehen? Sie müssen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter achten, sagt Wolfgang Schorn vom Institut für Arbeitsrecht der Universität Bonn.

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Videoüberwachung
Als Verstoß gilt im Fall Lidl vor allem die Installation von Überwachungskameras. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt ist so etwas nur zulässig, wenn ein konkreter Betrugsverdacht "nicht oder nur schwer" mit anderen Mitteln überprüft werden kann. So hielt das BAG 2003 bei einem Getränkemarkt in Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für gegeben, nachdem steigende Fehlbestände durch andere Nachforschungen nicht aufgeklärt werden konnten. Verworfen wurde dagegen ein Jahr später die Videoüberwachung in Briefzentren der Post: Ohne konkreten Verdacht könne das Verschwinden weniger Briefe nicht die Überwachung der ganzen Belegschaft rechtfertigen.

Detektive und Telefon
Die direkte Überwachung durch Detektive sehen die Arbeitsrechtler ähnlich. Auch das könne nur erlaubt sein, wenn der konkrete Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Eine entsprechende Rechtsprechung des BAG gibt es beispielsweise zu Arbeitnehmern, die krank geschrieben sind, dann aber auf der Baustelle des Nachbarn gesichtet werden. Das Abhören privater Telefongespräche ist generell unzulässig, betont Schorn. Auch wenn ein Ladendetektiv zufällig private Gespräche mitbekommt, "müsste er weghören", anstatt - wie bei Lidl - seine Ergebnisse auch noch zu protokollieren.



Möglichkeiten der Mitarbeiter
Die Klagen von Mitarbeitern könnten zunächst auf Unterlassung in der Zukunft lauten - und wären nach Experteneinschätzung dann wohl auch erfolgreich. Bei der Frage nach Schmerzensgeld aber könnten die von Ver.di geplanten Lidl-Klagen Rechtsgeschichte schreiben. Problem ist, dass die Mitarbeiterinnen, wenn nicht einen finanziellen Schaden, dann doch wenigstens eine wirklichen, durch Lidls Rechtsverletzungen ausgelösten "Schmerz" nachweisen müssten. "Ich halte das für durchaus möglich", meint Schorn vorsichtig. Arbeitsrechtliche Beispiele gibt es bislang aber offenbar nicht.

Keine Riesensummen erwarten
Zu beachten ist aber: Die Rechtsprechung in Deutschland ist bei Schmerzensgeldklagen nicht eben großzügig. Zugesprochen werden häufig nur wenige tausend Euro. Dafür eine eventuelle Kündigung zu riskieren, ist zumindest eine Frage der Abwägung.

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Lidl -Gewerkschaften fordern Mitarbeiter zur Klage gegen Bespitzelung auf


Quelle: t-online.de

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