11.02.2009, 09:52 Uhr | t-online.de/business / dpa-tmn
Ab Januar gibt es neue Zuschüsse für den Start als Chef. (Foto: Imago)
Die Gründung einer eigenen Firma ist für viele ein Ausweg aus längerer Arbeitslosigkeit. Seit dem 1. Januar erleichtern nun neue gesetzliche Regelungen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) den Start in die Selbstständigkeit. Sie betreffen zusätzliche Darlehen und Zuschüsse, die den Aufbau der Jungunternehmen absichern sollen.
Mehr Geld für Gründer
Die Zuschüsse sind auf maximal 5000 Euro begrenzt, die Darlehenshöhe kann diese Summe überschreiten. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hin. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt. Die Zuschüsse werden entweder einmalig oder in Raten bewilligt.
Förderung von Sachmitteln
Diese Darlehen und Zuschüsse können für Sachmittel gewährt werden, die für die selbstständige Tätigkeit notwendig sind. Dazu gehören die Betriebs- und Geschäftsausstattung wie PC, Software, Telefonanlage, Kopierer oder Büromöbel, aber auch Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsmittel. Zudem können der Bundesagentur zufolge Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen, gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Werbemittel, Homepages oder Schaufensterdekorationen.
Zuschüsse vor allem für kleine Anschaffungen
Zuschüsse sind nur zweckgebunden möglich. Sie sollen bevorzugt bei kleineren Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden. Die neuen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) II, Paragraf 16c.
Förderung in zwei Phasen
Generell beträgt die Förderung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit heraus nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt. In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Danach könne sich eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten anschließen, so das Ministerium. In diesem Zeitraum werde die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt. Allerdings müssen Gründer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen.
Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger
ALG-II Empfänger, die sich selbstständig machen möchten, können laut BMWi ein Einstiegsgeld erhalten, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gewährt wird. Halte der Fallmanager, der die individuelle persönliche Situation des Arbeitsuchenden beurteilt, es für ratsam, bewillige er das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses.
Höhe und Dauer
Dessen Höhe liegt in der Regel bei 50 Prozent der ALG-II-Regelleistung, orientiert sich aber zudem an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Familie) des Arbeitsuchenden. Die Dauer der Förderung beträgt den Experten des Portals foerderland.de zufolge normalerweise zwölf Monate, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist unter Umständen möglich.
t-online.de/business / dpa-tmn
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