
21.06.2011, 11:55 Uhr | Financial Times Deutschland
Investoren und Sparer müssen sich auf geänderte Steuervorgaben einstellen. Der Fiskus plant eine Reihe teils gravierender Neuerungen.
Die Bundesregierung hat Gesetzespakete verabschiedet, die für Anleger Steueränderungen zur Folge haben. Einige Neuerungen sind auf den ersten Blick kaum erkennbar. Andere wurden im Trubel der Ereignisse - Japan, Euroland-Krise, Unruhen im Nahen Osten und Nordafrika - nicht wahrgenommen. Die "FTD" listet die wichtigsten Pläne für die private Geldanlage auf.
Derzeit behalten die Banken Kirchensteuer nur dann ein, wenn ihnen der Kunde die Konfession freiwillig mitteilt. Um diese Abgabe zeitnah zu erfassen, dürfen Kreditinstitute künftig durch ein automatisiertes Verfahren beim Fiskus nachfragen, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist, und auf diesem Weg auch überprüfen, ob die vom Sparer mitgeteilte Steuer-ID stimmt. Damit entfällt das Wahlrecht, ob die Kirchenabgabe auf die Abgeltungsteuer sofort einbehalten oder erst über das Finanzamt im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden soll.
Ehepartner haben in der Vergangenheit, etwa nach der Geburt eines Kindes, zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Daher müssen alle Riester-Sparer ab 2012 mindestens 60 Euro im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen, um die Zulage zu erhalten. Zudem können sie Zahlungslücken für die Vergangenheit schließen, damit die Zulage rückwirkend erhalten bleibt oder zurückgeforderte Beträge wieder ausgezahlt werden. Dazu müssen Sparer innerhalb von zwei Jahren nach Zusendung der Anbieterbescheinigung die Prämien nachträglich entrichten.
Um den festgestellten Missbrauch zu verhindern, gibt es für vermögenswirksame Leistungen bei bestimmten Immobilienvertriebsmodellen ab 2012 keine Förderung mehr.
Wohnen Nachkommen jenseits der Grenze, können sie lediglich einen Freibetrag von 2000 Euro geltend machen. Inländer hingegen je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro. Dieser Steuerabzug wird auch Erben und Beschenkten mit Wohnsitz im EU-Raum eingeräumt.
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Sie können beantragen, wie Inländer behandelt zu werden, müssen dann aber das gesamte erhaltene Vermögen versteuern. Belassen sie es hingegen beim Minifreibetrag, werden nur inländische Immobilien, Firmenwerte sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft erfasst.
Werden die Preise von vererbten oder verschenkten Immobilien wie etwa für die noble Villa im Sachwertverfahren ermittelt, kommt es zu einer Präzisierung der Gebäudeklassen, und die Herstellungskosten werden an Hand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die aktuelle Entwicklung angepasst. Tendenziell dürfte dies steigende Preise und damit höhere Steuern nach sich ziehen.
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Die Effizienz des Fondsgeschäfts wird erhöht. Für Anleger gibt es EU-weit einheitliche Schutzstandards und neue Hauptfonds mit diversen Ablegern, sogenannte Master-Feeder-Fonds. Die neuen Masterfonds, die durch grenzüberschreitendes Pooling von Vermögenswerten effektiver anlegen können, werden vom Fiskus wie herkömmliche Dachfonds behandelt. Das bringt umfangreiche Steueranpassungen mit sich.
Der Steuer-Einbehalt auf Dividenden wird grundlegend umgestellt, um Gestaltungsmissbrauch bei Leerverkäufen künftig zu verhindern. Bei Ausschüttungen ab 2012 wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr wie bisher durch die AG selbst, sondern durch die Depotbank einbehalten.
Bei Tafelgeschäften muss die Bank ebenfalls Steuern einbehalten, wenn sie Anlegern bei Vorlage der Dividendenscheine Geld ausbezahlt oder gutschreibt. Das betrifft auch Aktienfonds.
Kapitaleinkünfte sind ab 2012 nicht mehr für die Berechnung von außergewöhnlichen Belastungen, Spenden, Ausbildungsfreibeträgen und für das Einkommen volljähriger Kinder relevant - unabhängig vom Umfang der Erträge.
Damit müssen sie nicht extra für diese Zwecke in die Steuerklärung. Anleger erhalten das Wahlrecht, die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre einzureichen. Den Beitritt zu einem geschlossenen Auslandsfonds müssen sie dem Finanzamt nicht mehr innerhalb eines Monats, sondern erst sechs Monate nach Jahresablauf melden.
Selbst wenn der volljährige Nachwuchs üppige Kapitaleinnahmen oder Spekulationsgewinne erzielt, erhalten die Eltern weiter Steuervergünstigungen und Kindergeld. Denn Zinsen oder Gewinne aus einem Immobilienverkauf interessieren ab 2012 weder Familienkasse noch Finanzamt.
Da Deutschland in dieser Frage zahlreiche Defizite bescheinigt wurden, sollen diese nun bis Ende 2011 beseitigt werden. Zu diesem Zweck wurden für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bei zweifelhaften oder ungewöhnlichen Transaktionen neue Sorgfaltspflichten eingeführt. So darf die Steuerberaterkammer anordnen, dass bei Geschäftsbeziehungen mit Staaten, die auf der schwarzen Liste stehen, eine verstärkte Überwachung erfolgt.
Diese führt seit dem 3. Mai 2011 nur noch dann zur Straffreiheit, wenn alle Sünden gebeichtet werden, noch keine Aufdeckung drohte und der Fiskus bei größeren Delikten neben den zu erstattenden Steuerzinsen sowie Nachzahlungen noch einen Zuschlag bekommt.
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Quelle: Financial Times Deutschland
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