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Neues Gesetz verbietet Videobespitzelung im Job

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Neues Gesetz verbietet Videobespitzelung im Job

10.02.2012, 19:01 Uhr | dpa-AFX

Mitarbeiter per Videoaufnahme in der Firma bespitzeln - das ist vorbei (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Mitarbeiter per Videoaufnahme in der Firma bespitzeln - das ist vorbei (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Schluss mit heimlicher Video-Überwachung am Arbeitsplatz: Die Koalition hat sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das Mitarbeiter besser vor Bespitzelungen durch ihre Chefs schützen soll. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Financial Times Deutschland". Danach sollen Videoaufnahmen hinter dem Rücken der Angestellten grundsätzlich verboten sein.

Mitarbeiterrechte können aber eingeschränkt werden

Auf Druck der Wirtschaft können jedoch Rechte von Mitarbeitern eingeschränkt werden, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder persönliche Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt, schränkte Piltz ein. Über die Initiative war zuvor monatelang debattiert worden.

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten - etwa bei der Bahn und beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Die Umsetzung zog sich allerdings hin. Schon im Sommer 2010 hatte das Kabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Nach der ersten Lesung im Februar 2011 lag der Entwurf ein Jahr lang im Bundestag, bis sich die Koalition in dieser Woche auf Änderungen verständigen konnte.

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Einzelhandel wollte weiterhin heimlich filmen

Das Gesetz war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitäts-Bekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.

Piltz versicherte jedoch: "Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik wird es künftig am Arbeitsplatz nicht mehr geben." Im Vergleich zur geltenden Rechtslage würden die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten deutlich aufgewertet. Gleichzeitig behielten die Arbeitgeber alle erforderlichen Befugnisse, um auch weiterhin dienstliches Fehlverhalten, Korruption und Datendiebstahl effektiv bekämpfen zu können.

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Abgleich von Beschäftigtendaten bei Verdacht erlaubt

So soll dem Zeitungsbericht zufolge künftig ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") erlaubt sein - allerdings nur bei konkreten Verdachtsfällen und in anonymisierter Form. Dabei gehe es beispielsweise darum, Kontonummern von Lieferanten mit denen von Mitarbeitern abzugleichen, um möglichen Betrug aufzudecken. Der geänderte Gesetzentwurf muss jetzt noch einmal abschließend im Bundestags-Innenausschuss beraten werden, ehe er schließlich vom Parlament verabschiedet wird.


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Kommentare (22)

zum Forum

Thema: "Neues Gesetz verbietet Videobespitzelung im Job"

Peter schrieb: am 12. Februar 2012 um 08:05:17
(5) (3) Bespitzelung
Was heißt hier Verdachtsmomente? Selbst Polizisten brauchen dann eine richterliche Genehmigung. Nur hier darf sich jeder
mißratene Chef an den Arbeitnehmern vergehen. Ich bin für komplette Videoüberwachung von Arbeitgebern - 24 Stunden lang. Wer weiß schon, wen oder was man da alles so sehen könnte. Aber so spannend wird es auch nicht sein. Also alles nur Zeitverschwendung
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Nachdenklich schrieb: am 11. Februar 2012 um 20:24:13
(8) (3) Bespitzelung
Wenn ich eine Straftat mit dem Handy aufnehmen wird das auch nicht als Beweis gewürdigt. Ich habe den Straftäter nämlich
nicht um Erlaubnis gefragt! Es gilt das Recht am eigen Bild. Wir haben einen Täterschutz und keinen Opferschutz. Also dürfen Angestellte jetzt weiter ihren Kollegen in den Kaffe pinkeöln - TOLL! Wer einmal sowas am eigen Leib erlebt hat, denkt anders!
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didi0307 schrieb: am 11. Februar 2012 um 20:05:06
(12) (0) Neues Gesetz verbietet Videobespitzelung im Job
wenn ich die Ausnahmen lese kommen mir die Tränen, stimme ich der Überwachung nicht zu
werde ich mit irgend einem Grund dem Arbeitsmarkt zugeführt.
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