04.06.2010, 14:11 Uhr
Zur Wertberechnung eines Fahrzeugs werden Neuwert beziehungsweise Zeitwert herangezogen. Welche der beiden Kalkulationen im Schadensfall zugrunde gelegt wird, ist für den Autobesitzer von entscheidender Bedeutung.
Der Neuwert bezeichnet den Wert, der für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos angesetzt werden muss. Bestenfalls ist dies exakt der Wert, den das Auto hatte, bevor der Unfall geschah. Wer jedoch meint, bei einem Totalschaden seines Wagens immer den Neuwert von seiner Versicherung erstattet zu bekommen, irrt leider. Oft wird für die Wertberechnung des Fahrzeugs der so genannte Zeitwert angesetzt.
Der Zeitwert ist eine Erfindung der Versicherungsgesellschaften. Im Gegensatz zum Neuwert berechnen sie beim Zeitwert nicht den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kurz vor dem Unfall. Die Versicherungen bringen vielmehr zusätzliche Kriterien wie Alter, Gebrauch und Zustand in Abzug. Gegebenenfalls korrigieren sie den kalkulierten Neuwert also deutlich nach unten. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das: Mit der ausgezahlten Versicherungssumme wird es für ihn schwer, ein vergleichbares neues Auto zu finden.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich Kfz-Versicherungen wie Versicherte erbittert darum streiten, ob der Neuwert oder der Zeitwert angesetzt werden. Auf Nummer sicher geht derjenige, der sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen den Zeitwert seines Wagens ausrechnen lässt. Der Sachverständige bestimmt nicht nur den Wert des Autos vor dem Schaden, sondern macht auch präzise Angaben über die zu erwartenden Reparaturkosten.
Auch als Laie kann man aber auch selbst tätig werden. So sollte man zum Beispiel den kalkulierten Zeitwert mit den Preisen vergleichen, die man für ein entsprechendes Auto im Internet oder beim Autohändler zahlen muss. Vielleicht hat man sogar Glück und findet das gleiche Modell gleichen Baujahres in einem ähnlichen Zustand. Dann hätte man einen verlässlichen Vergleichspreis. Händler sind bei der Fahrzeugbewertung übrigens an die so genannte Schwacke-Liste gebunden. Diese Dienstleistung können auch Privatleute nutzen. Sie ist allerdings kostenpflichtig.
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Quelle: t-online.de
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